Schwerpunkte der Tagungsordnung:
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Die
Kommission merkte an, dass bezüglich des zu verwendenden Zeitpunktes für
die Anwendung der übernommenen IFRS Unklarheit herrscht. Dieses ist
insbesondere in den Fällen relevant, in denen IASB einen Standard vor
dem Bilanzstichtag eines Unternehmens veröffentlicht, die EU diesen
Standard allerdings erst nach dem Bilanzstichtag übernimmt und im
Amtsblatt veröffentlicht. Die Kommission informierte die
Mitgliedstaaten, dass Verordnungen zur Übernahme der IFRS, die im
Amtsblatt veröffentlicht wurden und erst nach dem Bilanzstichtag, aber
vor dem Tag des Unterzeichnens des Jahresabschlusses in Kraft treten, in
diesen Jahresabschlüssen bereits verwendet werden können, wenn eine
frühere Anwendung in der Verordnung und dem IFRS erlaubt ist.
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Das ARC beschloss die Übernahme von IFRS
7 Finanzinstrumente: Angaben, die Änderungen bezüglich der
Vergleichsangaben von IFRS 1 und IFRS 6, die Kapitalausweisänderung
des IAS 1, die Änderungen an IAS 39 und IFRS 4 zu
Finanzgarantieverträgen und IFRIC 6 einstimmig.
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Auf seiner Sitzung am 8. November
beschloss der ARC die Übernahme der Änderungen von IAS 39 zum Cash-Flow Hedge Accounting von erwarteten konzerninternen
Transaktionen einstimmig.
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Eine wichtige Folge des Vorstehenden ist, dass - unter der Annahme,
dass IFRS 7 und die zahlreichen Änderungen von der Kommission übernommen
und Anfang 2006 im Amtsblatt veröffentlicht werden - europäische IFRS-Bilanzierer IFRS 7 und die Änderungen
vorzeitig bereits in ihren Jahresabschlüssen 2005 anwenden
können, wenn sie dies wünschen. Übernahme
und Veröffentlichung werden bis spätestens März 2006 erwartet. Die
Europäische Kommission hat die oben genannten Informationen auf ihrer Website veröffentlicht.