Bericht der ARC-Sitzung vom 30. November 2005

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01.12.2005

Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC) der Europäischen Kommission tagte am 30. November 2005 in Brüssel.

Schwerpunkte der Tagungsordnung:

Die Kommission merkte an, dass bezüglich des zu verwendenden Zeitpunktes für die Anwendung der übernommenen IFRS Unklarheit herrscht. Dieses ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen IASB einen Standard vor dem Bilanzstichtag eines Unternehmens veröffentlicht, die EU diesen Standard allerdings erst nach dem Bilanzstichtag übernimmt und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Kommission informierte die Mitgliedstaaten, dass Verordnungen zur Übernahme der IFRS, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden und erst nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag des Unterzeichnens des Jahresabschlusses in Kraft treten, in diesen Jahresabschlüssen bereits verwendet werden können, wenn eine frühere Anwendung in der Verordnung und dem IFRS erlaubt ist.

Das ARC beschloss die Übernahme von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, die Änderungen bezüglich der Vergleichsangaben von IFRS 1 und IFRS 6, die Kapitalausweisänderung des IAS 1, die Änderungen an IAS 39 und IFRS 4 zu Finanzgarantieverträgen und IFRIC 6 einstimmig.

Auf seiner Sitzung am 8. November beschloss der ARC die Übernahme der Änderungen von IAS 39 zum Cash-Flow Hedge Accounting von erwarteten konzerninternen Transaktionen einstimmig.

Eine wichtige Folge des Vorstehenden ist, dass - unter der Annahme, dass IFRS 7 und die zahlreichen Änderungen von der Kommission übernommen und Anfang 2006 im Amtsblatt veröffentlicht werden - europäische IFRS-Bilanzierer IFRS 7 und die Änderungen vorzeitig bereits in ihren Jahresabschlüssen 2005 anwenden können, wenn sie dies wünschen. Übernahme und Veröffentlichung werden bis spätestens März 2006 erwartet. Die Europäische Kommission hat die oben genannten Informationen auf ihrer Website veröffentlicht.

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