Dezember

SEC schlägt Einreichung von Vollmachtserklärungen über das Internet vor

01.12.2005

Die US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission SEC bittet um Stellungnahmen zu einem Vorschlag, der Unternehmen die Einreichung von Vollmachtserklärungen ("Proxy statements") über das Internet ermöglichen würde.

Zum Download der englischsprachigen Presseerklärung klicken Sie bitte hier.

Europäische Kommission beginnt mit Studie zur Begrenzung der Wirtschaftsprüferhaftung

01.12.2005

Die Europäische Kommission hat ein europäisches Forum zur Haftung der Wirtschaftsprüfer ins Leben gerufen, um die Ansichten der Marktteilnehmer zur Begrenzung der finanziellen Belastung der Wirtschaftsprüfer zu erfahren.

Unter den Mitgliedern ist unter anderem Hendrik Descheemaeker, Vorsitzender des Vorstands von Deloitte Belgien. Anfang 2006 wird die Kommission mit einer Studie der wirtschaftlichen Auswirkungen alternativer haftungsrechtlicher Vorschriften, Wettbewerb auf dem Markt und der Verfügbarkeit von Versicherungsmöglichkeiten beginnen. Das Forum wird hierzu die Daten liefern und als Feedback-Instanz für Vorschläge fungieren. Die Ergebnisse der Studie werden ab Herbst 2006 vorliegen. Es wird erwartet, dass das Forum seine Arbeit bis 31. Dezember 2006 abschließen wird. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

die Presseerklärung (in englischer Sprache, 58 KB)

die Liste der Forum-Mitglieder (in englischer Sprache, 78 KB)

Nahezu endgültiger Entwurf der überarbeiteten Angabehinweise zu IFRS 4

01.12.2005

Der IASB hat im Abonnentenbereich seiner Website einen nahezu endgültigen Entwurf Revised Guidance on Implementing IFRS 4 Insurance Contracts (Überarbeitete Hinweise zur Implementierung von IFRS 4 Versicherungsverträge) eingestellt.

Die überarbeiteten Hinweise beziehen sich auf die Angabevorschriften von IFRS 4. Diese sollen den Abschlussadressaten von Versicherungen helfen, Art und Umfang von Risiken aus Versicherungsverträgen beurteilen zu können.

Australische Finanzaufsicht unterbreitet Vorschläge zu IFRS

01.12.2005

Die australische Finanzaufsichtsbehörde (Australian Prudential Regulation Authority, APRA) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem sie ihre aufsichtsrechtliche Reaktion auf die Einführung der IFRS durch Banken und allgemeine Versicherungsgesellschaften in Australien darlegt.

Im Rahmen des von ihr gewählten Ansatzes behandelt die APRA eine Reihe von Themen, einschließlich der Fair-Value-Bewertung, Überschüsse der Marktkapitalisierung über das Nettovermögen ("excess of market value over net assets" - EMVONA), Überschüsse oder Unterdeckungen arbeitgeberfinanzierter, leistungsorientierte Pensionskassen sowie der Kreditrisikovorsorge. Der APRA-Vorsitzende Dr. John Laker sagte:

Mit ihrem Ansatz beabsichtigt die APRA, ihre Aufsichts- und Berichtsstandards mit Finanzberichten auf der Grundlage der IFRS soweit wie möglich in Einklang zu bringen.... Dort, wo die APRA beschlossen hat, von den Rechnungslegungsstandards abzuweichen, hat sie dies im Interesse von Einlegern und Versicherungsnehmern und unter Berücksichtigung der Ansätze anderer Aufsichtsbehörden getan.

Das Konsultationspapier umfasst Entwürfe aufsichtsrechtlicher Standards, Hinweise und Berichtsvordrucke. Die Kommentierungsfrist endet am 16. Januar 2006. Die Standards werden am 1. Juli 2006 in Kraft treten. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der jeweiligen englischsprachigen Dokumente:

Presseerklärung der APRA (15 KB)

Entwurf aufsichtsrechtlicher Standards und Hinweise für Einlageninstitutionen (Link zur APRA-Website)

Entwurf IFRS-Berichtsvordrucke für Einlageninstitute (Link zur APRA-Website)

Entwurf IFRS-Berichtsvordrucke für registrierte Finanzgesellschaften (Link zur APRA-Website)

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