Unternehmen mit internationalen Betriebsstätten, die an dem beschleunigten
Verfahren teilnehmen, sind gegenwärtig in der Endphase ihrer Beurteilung der
internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung. Ausländische
Emittenten müssen ihrem Jahresabschluss für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 15. Juli 2005 enden, einen Bericht des Managements über interne
Kontrollen beifügen. Auch wenn die SEC das Datum des Inkrafttretens von
Abschnitt 404 mehrfach verschoben hat, empfiehlt Deloitte ausländischen
Emittenten nicht, Zeitplan oder Umfang ihrer Arbeiten an Abschnitt 404 zu
ändern. In einer neuen englischsprachigen Publikation mit dem Titel
Sarbanes-Oxley Section 404 - Compliance Challenges for Foreign Private Issuers (287 KB)
fassen die Kollegen von Deloitte die Erfahrungen ausländischer Emittenten
zusammen und heben die wesentlichen Herausforderungen hervor, denen sich
auch Ihr Unternehmen im Zuge der Einführungsarbeiten zu Abschnitt 404
ausgesetzt sehen könnte.