EU übernimmt IFRS 2 formal für die Anwendung in Europa

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08.02.2005

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung erlassen, mit der IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung für die Anwendung in Europa übernommen wird.

Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft. IFRS 2 verlangt, dass Unternehmen die Kosten im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen einschließlich Mitarbeiteroptionsprogrammen als Aufwand erfassen. Der Text wurde nahezu einstimmig von den Mitgliedstaaten auf der Sitzung des Regulierungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) am 20. Dezember 2004 und vom Europäischen Parlament unterstützt. Eine vergleichbare Regelung wird in den USA zum 15. Juni 2005 in Kraft treten. Der für Binnenmarktangelegenheiten zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy sagte:

Die Übernahme von IFRS 2 liegt sehr im Interesse der europäischen Kapitalmärkte und europäischer Anleger. Die Zusage von Aktienoptionen kann ein überaus effektives Mittel der Motivation von Führungskräften und Mitarbeitern darstellen. Wie jede andere Art der Vergütung ist sie aber als Aufwand einzustufen. IFRS 2 wird die Qualität der Finanzberichterstattung verbessern, indem die Finanzmärkte deutlicher und vollständiger über die Tätigkeit eines Unternehmens ins Bild gesetzt werden.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 76 KB).

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