EFRAG-Stellungnahme zur Äquivalenz-Beurteilung von CESR
04.01.2005
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Brief dem Europäischen Komitee der Europäische Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) als Antwort auf das Grundlagenpapier von CESR vom Oktober 2004 zu Equivalence of Certain Third Country GAAP and on Description of Certain Third Countries’ Mechanisms for Enforcement of Financial Information übermittelt. CESR hat das Papier auf eine Anfrage der Europäischen Kommission zur Äquivalenz von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften und den IFRS erstellt.
Die Bedeutung des Begriffs „signifikanter Unterschiede“ der Rechnungslegungsstandards sollte im Konzeptpapier durch eine verbesserte Definition klarer abgegrenzt werden. Wir glauben, dass es wichtig ist, sämtliche bestehenden Unterschiede zwischen den IAS/IFRS und den Rechnungslegungsvorschriften von Drittländern zu identifizieren und zu evaluieren, um zu beurteilen ob diese zu „signifikanten Unterschieden“ führen können. Die Differenzen können sehr unterschiedliche Auswirkungen auf individuelle Unternehmen innerhalb einer Branche haben, aber auch auf Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Wir haben Verständnis für die Schwierigkeiten in der Praxis, aber wir sind besorgt, dass das Thema der Äquivalenz zu oberflächlich untersucht werden könnte und deshalb Unterschiede, die zu signifikanten Differenzen führen können, überhaupt nicht untersucht werden. Aus diesem Grund empfehlen wir eine gründlichere Untersuchung der Differenzen. |
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| des Grundlagenpapiers von CESR (in englischer Sprache, 289 KB) |
| der Antwort von EFRAG (in englischer Sprache, 38 KB) |