IAASB überarbeitet den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers mit Wirkung ab 2006

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03.01.2005

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Auditing 700 The Independent Auditor’s Report on a Complete Set of General Purpose Financial Statements, der den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers regelt, überarbeitet, inklusive einer Neufassung des Bestätigungsvermerks.

Der überarbeitete ISA 700:

liefert Richtlinien für Prüfungen, die sowohl nach ISA als auch nach den Prüfungsvorschriften eines bestimmten Rechtsraumes durchzuführen sind, inklusive Angaben zur Formulierung des Bestätigungsvermerks.

gibt Richtlinien für die Erwägungen des Wirtschaftsprüfers vor, ob das Rahmenkonzept eines Rechnungslegungssystems akzeptierbar ist und die Verpflichtung des Prüfers zur Beurteilung, ob der Abschluss irreführend ist, obwohl dieser allen Anforderungen des Rahmenkonzeptes entspricht.

unterscheidet die Berichterstattung in Zusammenhang mit einer Prüfung nach ISA und weiteren zusätzlichen Pflichten zur Berichterstattung, die in einigen Rechtsräumen verlangt werden.

Nach ISA 700 (überarbeitet) muss der Bestätigungsvermerk folgende Angaben enthalten:

eine Überschrift, die darauf hinweist, dass es sich um einen Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers handelt;

einen Adressaten;

einen Einleitungsparagraphen, der den geprüften Abschluss identifiziert und auf die Zusammenfassung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und erläuternden Angaben verweist;

eine Erklärung der Verantwortlichkeit des Managements für den Abschluss, inklusive der Verantwortung für das interne Kontrollsystem, der Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und der Durchführung vernünftiger Schätzungen;

eine Erklärung der Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers, inklusive einer Beschreibung des Umfangs der Abschlussprüfung;

den Bestätigungsvermerk, inklusive einer Aussage zur Übereinstimmung mit den IFRS oder IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) oder eines anderen Rechnungslegungssystems;

andere Verantwortlichkeiten im Zuge der Berichterstattung, die in einzelnen Rechtsräumen verlangt werden;

die Unterschrift des Wirtschaftsprüfers;

das Datum des Bestätigungsvermerks;

die Adresse des Wirtschaftsprüfers.

Der überarbeitete ISA 700 ist verpflichtend für Bestätigungsvermerke anzuwenden, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 angefertigt werden. Der volle Text von ISA 700 kann kostenfrei von der Website der IFAC herunter geladen werden. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 134 KB).

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