IAASB überarbeitet den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers mit Wirkung ab 2006
03.01.2005
Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Auditing 700 The Independent Auditor’s Report on a Complete Set of General Purpose Financial Statements, der den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers regelt, überarbeitet, inklusive einer Neufassung des Bestätigungsvermerks.
| liefert Richtlinien für Prüfungen, die sowohl nach ISA als auch nach den Prüfungsvorschriften eines bestimmten Rechtsraumes durchzuführen sind, inklusive Angaben zur Formulierung des Bestätigungsvermerks. |
| gibt Richtlinien für die Erwägungen des Wirtschaftsprüfers vor, ob das Rahmenkonzept eines Rechnungslegungssystems akzeptierbar ist und die Verpflichtung des Prüfers zur Beurteilung, ob der Abschluss irreführend ist, obwohl dieser allen Anforderungen des Rahmenkonzeptes entspricht. |
| unterscheidet die Berichterstattung in Zusammenhang mit einer Prüfung nach ISA und weiteren zusätzlichen Pflichten zur Berichterstattung, die in einigen Rechtsräumen verlangt werden. |
Nach ISA 700 (überarbeitet) muss der Bestätigungsvermerk folgende Angaben enthalten:
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Der überarbeitete ISA 700 ist verpflichtend für Bestätigungsvermerke anzuwenden, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 angefertigt werden. Der volle Text von ISA 700 kann kostenfrei von der Website der IFAC herunter geladen werden. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 134 KB).