Auf diesem Treffen:
| Stimmten die Mitglieder des ARC einstimmig für die
Übernahme der
Änderungen
des IASB
zur Fair-Value-Option von IAS 39 und der daraus
abgeleiteten Ergänzungen von IAS 1 und IAS 32 vom Juni 2005
zur Anwendung in Europa.
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| Erörterte das ARC vor dem Hintergrund der Rücknahme von IFRIC 3
wie die Bilanzierung von Emissionsrechten durch europäische
Unternehmen zu erfolgen habe. Es wurde angemerkt, dass IAS 8 Hinweise
für den Fall enthalte, wenn ein Geschäftsvorfall oder Sachverhalt in
den IFRS nicht explizit behandelt werde. "Der Vertreter des CESR merkte
an, es sei unwahrscheinlich, dass man sich mit der Bilanzierung von
Emissionsrechten durch die Unternehmen beschäftigen werde."
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| Informierte Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, das ARC
über die Arbeit des IASB zur Konvergenz internationaler und nationaler
Rechnungslegungsstandards. Max Kley, Treuhänder der IASC-Stiftung,
brachte die Anwesenden bezüglich der Überarbeitung der Satzung auf den
neuesten Stand. Anfragen der ARC-Mitgliedstaaten bezogen sich auf die
folgenden Themenkomplexe:
| Die Art und Weise, wie darüber entschieden werde, welcher
Standard (IFRS oder US GAAP) der bessere sei.
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| Den Zeitplan zur Erreichung der Konvergenz und welches Ausmaß an
Veränderungen in den nächsten Jahren angemessen sei.
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| Ob der IASB ein einheitliches, für Europa sprechendes,
technisches Rechnunglegungsgremium unterstütze, im Gegensatz zur
momentanen Situation, in der eine Vielzahl europäischer
Rechnungslegungsgremien bestehe.
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| Bezüglich des gemeinsamen Projekts von IASB und FASB zur
Erfolgsrechnung (Performance Reporting) wird in der Zusammenfassung
angemerkt, dass "einige Mitgliedstaaten die Vorschläge für einen
einheitlichen Bericht des vollständigen Einkommens ("Statement of
Comprehensive Income") für nicht akzeptabel hielten." Hierzu sagte der
IASB-Vorsitzende, dass eine endgültige Entscheidung darüber, ob es
einen oder zwei Erfolgsberichte geben werde, noch nicht gefallen sei.
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| Das ARC erörterte die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der
IFRS in der EU. Es erwog die Möglichkeit der Einrichtung eines
"Runden Tisches" unter Einbeziehung eines weit gefassten
Adressatenkreises, zum Beispiel der Europäischen Kommission, IASB/IFRIC,
CESR, EFRAG, FEE, der "Big Four" Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
nationaler Standardsetzungsgremien und Ersteller, der
| die schnelle Erörterung wichtiger Rechnungslegungs-Themen ermöglicht
und so das Risiko unterschiedlicher Auslegungen der IFRS in Europa
minimiert;
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| als Frühwarnsystem für strittige Rechnungslegungs-Themen fungiert;
und
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| die grenzüberschreitende Konsensbildung erleichtert und dadurch Enforcement-Risiken für europäische Emittenten minimiert.
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Infolge dieser Diskussion beschloss das ARC bis zur nächsten
ARC-Sitzung ein detaillierteres Papier über die Funktion und die
Zusammensetzung des Runden Tisches und dessen Beziehung zur bestehenden
Struktur nationaler Organisationen
vorzubereiten, ebenso wie den Entwurf einer Satzung.
Der ARC wird am 7. Oktober 2005 zu seiner nächsten Sitzung
zusammenkommen.