Konsultationen des Baseler Ausschusses zur Fair Value Option

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15.07.2005

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Bankaufsichtliche Hinweise zur Verwendung der Fair Value Option durch nach IFRS bilanzierende Banken herausgegeben, in dem bankaufsichtliche Hinweise zur Verwendung der Fair Value Option aus IAS 39 durch Banken erörtert werden.

Zwei Kerngebiete der bankaufsichtlichen Hinweise werden ausgeführt:

Woraus besteht ein Kanon einwandfreier Risikomanagement- und Kontrollprozesse rund um die Anwendung der Option?

Welchen Einfluss mag die Verwendung der Option durch eine Bank auf bankaufsichtliche Beurteilungen der Risikomanagementsysteme und des aufsichtsrechtlichen Kapitals einer Bank haben? Die Hinweise schlagen vor, dass die Aufsichtsbehörden zusätzliche Informationen einholen könnten, um ihnen ein besseres Verständnis dafür zu geben, wie Banken die Fair Value Option verwenden und wie diese Verwendung die bankaufsichtliche Beurteilung der Vermögenslage der Bank beeinflusst.

Der Vorschlag führt keine zusätzlichen Bilanzierungs- und Angabepflichten ein, die über diejenigen hinausgehen, die in den im Juni 2005 veröffentlichten Änderungen der Fair Value Option von IAS 39 enthalten sind. Nach dem im Konsultationspapier vorgeschlagenen Ansatz wären für die Banken, die vollends in der Lage sind, die in diesem Papier dargelegten aufsichtsrechtlichen Erwartungen zu erfüllen, keine Anpassungen am aufsichtsrechtlichen Kapital als Folge ihrer Verwendung der Fair Value Option erforderlich. Eine Ausnahme zu diesem grundsätzlichen Ansatz besteht in der im Juni 2004 veröffentlichten Ansicht des Ausschusses, wonach Erfolge aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos einer Bank im Zusammenhang mit seinen Schulden nicht in das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank einbezogen werden sollten. Für Banken, die den im Konsultationspapier dargelegten Anforderungen der Aufsicht nicht nachkommen können, wird eine Bandbreite möglicher bankaufsichtlicher Antworten erörtert, einschließlich möglicher aufsichtsrechtlicher Maßnahmen mit Blick auf das aufsichtsrechtliche Kapital. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 31. Oktober 2005. Klicken Sie auf die folgenden Links für weitere Informationen (in englischer Sprache):

Konsultationspapier (81 KB)

Presseerklärung

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