CESR empfiehlt Ergänzung der Prospektverordnung

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11.07.2005

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem Empfehlungen hinsichtlich einer möglichen Änderung der Prospektverordnung der Kommission abgegeben werden.

Dabei geht es um die Frage vergangenheitsorientierter Finanzinformationen, die dem Prospekt beigefügt werden müssen. Die Prospektverordnung, die zum 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, verlangt für den Emittenten (u.a.) insgesamt drei Jahre geprüfter vergangenheitsorientierter Informationen. Manchmal hat der Emittent seine vergangenheitsorientierten Finanzinformationen jedoch nicht als einzelnes Unternehmen während des gesamten Dreijahreszeitraums zusammengestellt, weil z.B.:

der Emittent eine neu gegründete Holdinggesellschaft ist, die über ein bestehendes Unternehmen gestülpt wurde;

der Emittent aus Unternehmen besteht, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder gemeinsam gehalten werden, jedoch rechtlich nie einen Konzern begründeten;

der Emittent während des Dreijahreszeitraums eine wesentliche Akquisition getätigt hat (die mehr als 25% des Konzerns ausmacht);

der Emittent seit dem letzten geprüften Abschluss einen wesentlichen Teil seines Geschäfts veräußert hat;

der Emittent während des Dreijahreszeitraums das Ende seines Geschäftsjahres verändert hat.

CESRs Empfehlungen beziehen sich darauf, welche zusätzlichen Informationen der Prospekt in Situationen wie den vorstehenden beinhalten muss. CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 15. September 2005 und wird am 6. September 2005 eine öffentliche Anhörung abhalten. Klicken Sie zum Download der englischsprachigen Dokumente auf die folgenden Links:

Konsultationspapier (214 KB)

Presseerklärung (94 KB)

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