Die ursprüngliche Frist wäre am 15. Juli 2005
abgelaufen. Nach dem Vorschlag sollen Wirtschaftsprüfer fortgeschrittene
Kenntnisse in drei Gebieten aufweisen: Prüfung von Abschlüssen, Bilanzierung
und Finanzberichterstattung und Informationstechnologie. Diese
fortgeschrittenen Kenntnisse sollen tiefgehender als bei anderen
Rechnungslegern sein. Der Entwurf fordert zudem, dass Personen eine Zeit
relevanter praktischer Erfahrungen haben müssen (üblicherweise mindestens
drei Jahre), bevor sie in Prüfungen in wesentlicher Weise eingebunden
werden. Für Prüfungen von Abschlüssen bestimmter Branchen (wie
Finanzdienstleister, schürfende Industrien und Versicherungen) und
bestimmter Umgebungen (bspw. grenzüberschreitende Prüfungen) würde der
vorgeschlagene Standard fordern, dass der Prüfer zudem einschlägige
Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Branchen oder Umgebungen besitzt.
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