IFAC verlängert Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf hinsichtlich Kompetenz des Prüfers

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03.07.2005

Das Aus- und Weiterbildungskomitee (Education Committee) von IFAC hat die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu seinem Entwurf Kompetenzanforderungen an Wirtschaftsprüfer (Competence Requirements for Audit Professionals; in englischer Sprache, 128 KB) bis zum 15. August 2005 verlängert.

Die ursprüngliche Frist wäre am 15. Juli 2005 abgelaufen. Nach dem Vorschlag sollen Wirtschaftsprüfer fortgeschrittene Kenntnisse in drei Gebieten aufweisen: Prüfung von Abschlüssen, Bilanzierung und Finanzberichterstattung und Informationstechnologie. Diese fortgeschrittenen Kenntnisse sollen tiefgehender als bei anderen Rechnungslegern sein. Der Entwurf fordert zudem, dass Personen eine Zeit relevanter praktischer Erfahrungen haben müssen (üblicherweise mindestens drei Jahre), bevor sie in Prüfungen in wesentlicher Weise eingebunden werden. Für Prüfungen von Abschlüssen bestimmter Branchen (wie Finanzdienstleister, schürfende Industrien und Versicherungen) und bestimmter Umgebungen (bspw. grenzüberschreitende Prüfungen) würde der vorgeschlagene Standard fordern, dass der Prüfer zudem einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Branchen oder Umgebungen besitzt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 67 KB).

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