Neue SEC-Angaben für Mantelgesellschaften

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02.07.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Verordnungen verabschiedet, die auf Verordnungen abzielen, die von Betrug und Missbrauch auf den Wertpapiermärkten durch die Verwendung von Mantelgesellschaften abhalten sollen.

Bestimmte Regeln fordern von Mantelgesellschaften ausländischer Emittenten, über Geschäfte auf Formblatt 20-F zu berichten, die ein Ende ihres Status als Mantelgesellschaft bewirken, indem sie Angaben leisten, die denen inländischer Unternehmen vergleichbar sind, die diese auf Formblatt 8-K berichten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

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