Die
Änderungen an IAS 37 würde den konzeptionellen Ansatz zur Erfassung
nichtfinanzieller Schulden ändern. Unternehmen müssten danach in ihrem
Abschluss alle Verpflichtungen ansetzen, welche die Definition einer Schuld
nach dem
Rahmenkonzept des IASB erfüllen, es sei denn, dass sie nicht
zuverlässig bewertet werden können. Die Unsicherheit hinsichtlich Höhe oder
zeitlichem Anfall der wirtschaftlichen Vorteile, die zur Begleichung der
Schuld erforderlich sind, würden sich in der Bewertung der Schuld
niederschlagen und nicht (wie gegenwärtig gefordert) im Ansatz als solchem.
Diese Änderung würde die Finanzberichterstattung verbessern, weil einige
Schulden, die bislang nur im Anhang zum Abschluss dargelegt werden, nunmehr
in die Bilanz aufgenommen würden. Darüber hinaus würde der Ansatz des IASB
dadurch mit dem Ansatz nach US GAAP vereinheitlicht. Stellungnahmen werden
bis zum 28. Oktober 2005 erbeten. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 69 KB).