Juli

Konsultationen des Baseler Ausschusses zur Fair Value Option

15.07.2005

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat ein Konsultationspapier mit dem Titel Bankaufsichtliche Hinweise zur Verwendung der Fair Value Option durch nach IFRS bilanzierende Banken herausgegeben, in dem bankaufsichtliche Hinweise zur Verwendung der Fair Value Option aus IAS 39 durch Banken erörtert werden.

Zwei Kerngebiete der bankaufsichtlichen Hinweise werden ausgeführt:

Woraus besteht ein Kanon einwandfreier Risikomanagement- und Kontrollprozesse rund um die Anwendung der Option?

Welchen Einfluss mag die Verwendung der Option durch eine Bank auf bankaufsichtliche Beurteilungen der Risikomanagementsysteme und des aufsichtsrechtlichen Kapitals einer Bank haben? Die Hinweise schlagen vor, dass die Aufsichtsbehörden zusätzliche Informationen einholen könnten, um ihnen ein besseres Verständnis dafür zu geben, wie Banken die Fair Value Option verwenden und wie diese Verwendung die bankaufsichtliche Beurteilung der Vermögenslage der Bank beeinflusst.

Der Vorschlag führt keine zusätzlichen Bilanzierungs- und Angabepflichten ein, die über diejenigen hinausgehen, die in den im Juni 2005 veröffentlichten Änderungen der Fair Value Option von IAS 39 enthalten sind. Nach dem im Konsultationspapier vorgeschlagenen Ansatz wären für die Banken, die vollends in der Lage sind, die in diesem Papier dargelegten aufsichtsrechtlichen Erwartungen zu erfüllen, keine Anpassungen am aufsichtsrechtlichen Kapital als Folge ihrer Verwendung der Fair Value Option erforderlich. Eine Ausnahme zu diesem grundsätzlichen Ansatz besteht in der im Juni 2004 veröffentlichten Ansicht des Ausschusses, wonach Erfolge aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos einer Bank im Zusammenhang mit seinen Schulden nicht in das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank einbezogen werden sollten. Für Banken, die den im Konsultationspapier dargelegten Anforderungen der Aufsicht nicht nachkommen können, wird eine Bandbreite möglicher bankaufsichtlicher Antworten erörtert, einschließlich möglicher aufsichtsrechtlicher Maßnahmen mit Blick auf das aufsichtsrechtliche Kapital. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 31. Oktober 2005. Klicken Sie auf die folgenden Links für weitere Informationen (in englischer Sprache):

Konsultationspapier (81 KB)

Presseerklärung

Anwendung und Aufsicht von IFRS in Europa

14.07.2005

In einer kürzlich in London gehaltenen Rede zu Herausforderungen bei der Durchführung und Aufsicht der finanziellen Integration (in englischer Sprache, 74 KB) ging EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy auf die Vorteile einer rigorosen Anwendung und Aufsicht von IFRS für Europa ein: .

In einer kürzlich in London gehaltenen Rede zu Herausforderungen bei der Durchführung und Aufsicht der finanziellen Integration (in englischer Sprache, 74 KB) ging EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy auf die Vorteile einer rigorosen Anwendung und Aufsicht von IFRS für Europa ein:

Über die kommenden Monate muss Europa zeigen, dass es eine effektive Anwendung und Aufsicht der IAS liefern kann. Dies wird ein erster Test für unsere aufsichtsrechtlichen Strukturen. Wir können uns es nicht leisten, bei diesem Test durchzufallen. Falls dies doch passiert, werden wir den in Reichwerte befindlichen Preis verringerter Kosten für Unternehmen durch die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards verlieren. In einer globalisierten Wirtschaft muss Europa global handeln - und vorangehen.

Neues zur Finanzberichterstattung in Australien

14.07.2005

Unsere australischen Kollegen haben in einer neuen Ausgabe des Australien Accounting Alert 2005/07 (in englischer Sprache, 80 KB) einige der wichtigsten Themengebiete dargelegt, die die Finanzberichterstattung jener Unternehmen beeinflussen können, deren Geschäftsjahr am 30. Juni 2005 endet.

Die abgedeckten Themen beinhalten den überarbeiteten AASB 1046 zu Angaben des Vorstands, Angaben zu den Auswirkungen aus der Anwendung der 'australischen Gegenstücke' zu den IFRS (AASB 1047), die Änderungen am Aktiengesetzbuch 2001 infolge des Inkrafttretens von CLERP 9 Reform der Unternehmensverfassung (in englischer Sprache, 45 KB) sowie die Ausweitung der Berichtszeitpunkte für halbjährlich und vorläufig endgültige Berichte der australischen Wertpapierbörse. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

IASB wird vom 19.-21. Juli 2005 in London tagen

13.07.2005

Der IASB wird von Dienstag, dem 19. Juli 2005, bis Donnerstag, den 21. Juli 2005, in seinen Londoner Räumen tagen.

Die bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

19.-21. Juli 2005, London

Dienstag, 19. Juli 2005

Rechnungslegung kleiner und mittelgroßer Unternehmen - Lehreinheit, bei der (a) der britische Rechnungslegungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (UK Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) und (b) die Nutzung von Abschlüssen durch Banken bei Kreditvergabeentscheidungen an KMU erörtert wird.

Versicherungsverträge (Phase II) - Lehreinheit: Unterrichtung durch den Stab des FASB zum Risikotransfer bei Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen sowie ein kurzer Überblick über anderweitige Tätigkeiten des FASB im Hinblick auf Versicherungsverträge.

Finanzinstrumente - Aktueller Stand aus der Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzinstrumente vom Juli 2005

Kontrolle (einschließlich Zweckgesellschaften): Konsolidierung

Mittwoch, 20. Juli 2005

Ausbeutung von Bodenschätzen - Lehreinheit: Diese Lehreinheit wird eine Frage-und-Antwort-Sitzung mit Experten aus der Öl- und Gas-Branche beinhalten, bei der es um die Begriffsabgrenzungen von Reserven geht.

Versicherungsverträge - Lehreinheit: Lebensversicherungen

Rahmenkonzept - Qualitative Merkmale

Donnerstag, 21. Juli 2005 (nur Nachmittag)

Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern. Die folgenden Themen stehen zur Diskussion an:

weitere Hinweise zum Steuerwert

Spezielle Abzüge

Ungewisse Steuerpositionen

Übergangsvorschriften

Arbeitsprogramm

EU veröffentlicht Publikation mit häufig gestellten Fragen zur IAS 39 Fair Value Option

13.07.2005

Die Europäische Kommission hat eine Publikation mit dem Titel "Häufig gestellte Fragen - IAS 39 Fair Value Option (FVO)" herausgegeben (in englischer Sprache, 94 KB), in der die Sichtweise der Kommission auf die folgenden Fragen wiedergegeben werden: .

Die Europäische Kommission hat eine Publikation mit dem Titel "Häufig gestellte Fragen - IAS 39 Fair Value Option (FVO)" herausgegeben (in englischer Sprache, 94 KB), in der die Sichtweise der Kommission auf die folgenden Fragen wiedergegeben werden:

Warum hat die Kommission die vollwertige Fair Value Option im ursprünglichen Standard IAS 39 ausgeklammert?

Unterstützten die Aufsichtsbehörden die vom IASB veröffentlichte Fassung der Fair Value Option in IAS 39?

Wann wird die Kommission den geänderten Standard im Hinblick auf die Fair Value Option übernehmen?

Werden die unternehmen den geänderten Standard in ihren 2005er Abschlüssen verwenden können?

Erfüllt der hinsichtlich der Fair Value Option geänderte Standard die Kriterien für eine Übernahme durch die EU?

Wie ist das Verhältnis zwischen der Bewertung eigener Schulden zum beizulegenden Zeitwert nach dem geänderten Standard IAS 39 und Artikel 42(a) der 4. Richtlinie?

Wird die Kommission nunmehr eine Änderung von Artikel 42(a) der 4. Richtlinie vorschlagen?

Was passiert mit den verbleibenden Ausklammerungen aus IAS 39, die sich bestimmte Vorschriften bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen beziehen?

Erinnerung an in Kürze endende Frist zur Abgabe von Stellungnahmen

13.07.2005

Wir erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen zu den beiden folgenden Interpretationsentwürfen des IFRIC am 18. Juli 2005 enden: .

Wir erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen zu den beiden folgenden Interpretationsentwürfen des IFRIC am 18. Juli 2005 enden:

IFRIC D16 Gegenstandsbereich von IFRS 2 (herausgegeben am 19. Mai 2005)

IFRIC D17 IFRS 2 - Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen (herausgegeben am 19. Mai 2005)

Australian Accounting Alert zur Fair Value Option

13.07.2005

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe ihres Newsletters Australian Accounting Alert 2005/06 veröffentlicht (in englischer Sprache, 43 KB), der AASB 2005-4 Änderungen an australischen Rechnungslegungsstandards, der durch den australischen Accounting Standards Board herausgegeben wurde, abdeckt.

AASB 2005-4 ändert AASB 139 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, um die Begrenzungen bei der Nutzung der Fair Value Option widerzuspiegeln, die unlängst vom IASB übernommen wurden. Dieser Accounting Alert vermittelt einen Überblick über diese Änderung. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

IAASB Standard zur Durchsicht von Zwischeninformationen

12.07.2005

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einen neuen Internationalen Standard zu Beauftragungen für eine Durchsicht (International Standard on Review Engagements, ISRE) freigegeben, um Prüfern zu helfen, die mit der Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen eines Prüfungsmandanten beauftragt wurden.

ISRE 2410 Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, die vom unabhängigen Prüfer des Unternehmens durchgeführt werden umreißt sich grundlegenden Prinzipien einer Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, gibt Hinweise zu den durchzuführenden Verfahrensweisen und beschreibt den Inhalt des Berichts über die Durchsicht. Ein Anhang zum Standard enthält zusätzlich Beispiele für ein Beauftragungsschreiben, eine Darstellung durch die Geschäftsleitung, analytische Vorgehensweisen, die der Prüfer bei der Durchführung seiner Durchsicht in Erwägung ziehen mag, sowie beispielhafte Berichte über eine Durchsicht. ISRE 2410 erlangt Gültigkeit für Beauftragungen über die Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen eines Prüfungsmandanten für Perioden, die am oder nach dem 15. Dezember 2006 beginnen. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 77 KB).

CESR empfiehlt Ergänzung der Prospektverordnung

11.07.2005

Das Komitee der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem Empfehlungen hinsichtlich einer möglichen Änderung der Prospektverordnung der Kommission abgegeben werden.

Dabei geht es um die Frage vergangenheitsorientierter Finanzinformationen, die dem Prospekt beigefügt werden müssen. Die Prospektverordnung, die zum 1. Juli 2005 in Kraft getreten ist, verlangt für den Emittenten (u.a.) insgesamt drei Jahre geprüfter vergangenheitsorientierter Informationen. Manchmal hat der Emittent seine vergangenheitsorientierten Finanzinformationen jedoch nicht als einzelnes Unternehmen während des gesamten Dreijahreszeitraums zusammengestellt, weil z.B.:

der Emittent eine neu gegründete Holdinggesellschaft ist, die über ein bestehendes Unternehmen gestülpt wurde;

der Emittent aus Unternehmen besteht, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder gemeinsam gehalten werden, jedoch rechtlich nie einen Konzern begründeten;

der Emittent während des Dreijahreszeitraums eine wesentliche Akquisition getätigt hat (die mehr als 25% des Konzerns ausmacht);

der Emittent seit dem letzten geprüften Abschluss einen wesentlichen Teil seines Geschäfts veräußert hat;

der Emittent während des Dreijahreszeitraums das Ende seines Geschäftsjahres verändert hat.

CESRs Empfehlungen beziehen sich darauf, welche zusätzlichen Informationen der Prospekt in Situationen wie den vorstehenden beinhalten muss. CESR erbittet Stellungnahmen bis zum 15. September 2005 und wird am 6. September 2005 eine öffentliche Anhörung abhalten. Klicken Sie zum Download der englischsprachigen Dokumente auf die folgenden Links:

Konsultationspapier (214 KB)

Presseerklärung (94 KB)

ARC befürwortet geänderte Fair Value Option in IAS 39

11.07.2005

Auf seiner Sitzung am 8. Juli 2005 hat der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), der die Europäische Kommission hinsichtlich der Übernahme einzelner International Financial Reporting Standards für die Anwendung in Europa berät, einstimmig beschlossen, die Billigung einer geänderten Version von IAS 39 zu empfehlen, die mehrere überarbeitete Regelungen in Bezug auf die Fair Value Option (FVO) beinhaltet.

Als die Kommission IAS 39 im letzten Jahr übernommen hatte, wurden die Vorschriften zur FVO ausgeklammert. Die Kommission hat sich bereits mit dem Europaparlament zur überarbeiteten FVO beraten; sofern das Parlament keinen Einspruch erhebt, beabsichtigt die Kommission, den geänderten Standard Ende September 2005 zu übernehmen. Die Übernahme wird rückwirkend zum 1. Januar 2005 erfolgen, so dass Unternehmen den geänderten Standard in ihren 2005er Abschlüssen anwenden können. Klicken Sie für:

EU-Presseerklärung zur Empfehlung des ARC (76 KB)

IASB-Presseerklärung zur Bekanntgabe der Änderung der FVO (in englischer Sprache, 55 KB)

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