Juli

Neue SEC-Angaben für Mantelgesellschaften

02.07.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Verordnungen verabschiedet, die auf Verordnungen abzielen, die von Betrug und Missbrauch auf den Wertpapiermärkten durch die Verwendung von Mantelgesellschaften abhalten sollen.

Bestimmte Regeln fordern von Mantelgesellschaften ausländischer Emittenten, über Geschäfte auf Formblatt 20-F zu berichten, die ein Ende ihres Status als Mantelgesellschaft bewirken, indem sie Angaben leisten, die denen inländischer Unternehmen vergleichbar sind, die diese auf Formblatt 8-K berichten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

IASB schlägt Änderungen am Rückstellungsstandard vor

01.07.2005

Der IASB bittet um Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (die in nichtfinanzielle Schulden umbenannt werden sollen) und ergänzenden begrenzten Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer.

Die Änderungen an IAS 37 würde den konzeptionellen Ansatz zur Erfassung nichtfinanzieller Schulden ändern. Unternehmen müssten danach in ihrem Abschluss alle Verpflichtungen ansetzen, welche die Definition einer Schuld nach dem Rahmenkonzept des IASB erfüllen, es sei denn, dass sie nicht zuverlässig bewertet werden können. Die Unsicherheit hinsichtlich Höhe oder zeitlichem Anfall der wirtschaftlichen Vorteile, die zur Begleichung der Schuld erforderlich sind, würden sich in der Bewertung der Schuld niederschlagen und nicht (wie gegenwärtig gefordert) im Ansatz als solchem. Diese Änderung würde die Finanzberichterstattung verbessern, weil einige Schulden, die bislang nur im Anhang zum Abschluss dargelegt werden, nunmehr in die Bilanz aufgenommen würden. Darüber hinaus würde der Ansatz des IASB dadurch mit dem Ansatz nach US GAAP vereinheitlicht. Stellungnahmen werden bis zum 28. Oktober 2005 erbeten. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 69 KB).

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