Änderungen an IFRS 3, IAS 27 und IAS 37 vorgeschlagen

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30.06.2005

Der IASB und der amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben jeweils Entwürfe mit der Bitte um Stellungnahme herausgegeben, die gemeinsam entwickelte Vorschläge zur Verbesserung und Angleichung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen beinhalten.

Die Vorschläge umfassen u.a. einen Standardentwurf, den die Boards im Zuge ihres ersten größeren gemeinsamen Projekts entwickelt haben. Der vorgeschlagene Standard würde die bestehenden Regelungen aus IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse des IASB und Standard 141 Unternehmenszusammenschlüsse des FASB ersetzen. Die Vorschläge würden die Kernbestimmung von IFRS 3 und SFAS 141 beibehalten, wonach alle Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden sind, bei der stets eine Partei als Erwerber der jeweils anderen identifiziert wird.

Wesentliche vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3:

eine Anforderung, das erworbene Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und den auf jedweden Anteil mit nicht beherrschendem Einfluss (im Original: non-controlling interests; zuvor als Minderheitenanteile bezeichnet) entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert statt nur den auf den Erwerber entfallenden Anteil anzusetzen. Dieses wird zuweilen auch als "Full Goodwill Method" (Methode des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts) bezeichnet;

weniger Ausnahmen vom Grundsatz, wonach erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen;

Zahlungen an Dritte für allgemeine und Rechtsberatung, für Prüfungsleistungen sowie für vergleichbare Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb würden zum Zeitpunkt ihres Entstehens grundsätzlich als Aufwand erfasst und nicht als Teil des Unternehmenszusammenschlusses aktiviert.

Zwei weitere Entwürfe:

IASB und FASB haben daneben Entwürfe veröffentlicht, nach denen vorgeschlagen wird, dass Anteile mit nicht beherrschendem Einfluss im Konzernabschluss als Eigenkapital einzustufen sind und der Erwerb von Anteilen mit nicht beherrschendem Einfluss als Eigenkapitaltransaktion bilanziert werden sollte. Die Vorschläge des IASB werden als "Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse" bezeichnet.

Der IASB hat ferner vorgeschlagen, IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zu ändern, um Sachverhalte, die vormals als 'Eventualschulden' bezeichnet wurde, gleichartig bei Unternehmenszusammenschlüssen und in anderen Umständen zu behandeln.

Der IASB bittet zu allen Entwürfen um Stellungnahme bis zum 28. Oktober 2005. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB).

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