Die Vorschläge
umfassen u.a. einen Standardentwurf, den die Boards im Zuge ihres ersten
größeren gemeinsamen Projekts entwickelt haben. Der vorgeschlagene Standard
würde die bestehenden Regelungen aus IFRS 3
Unternehmenszusammenschlüsse
des IASB und Standard 141
Unternehmenszusammenschlüsse des FASB
ersetzen. Die Vorschläge würden die Kernbestimmung von IFRS 3 und SFAS 141
beibehalten, wonach alle Unternehmenszusammenschlüsse nach der
Erwerbsmethode abzubilden sind, bei der stets eine Partei als Erwerber der
jeweils anderen identifiziert wird.
Wesentliche vorgeschlagene
Änderungen an IFRS 3:
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eine Anforderung, das
erworbene Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und
den auf jedweden Anteil mit nicht beherrschendem Einfluss (im
Original: non-controlling interests; zuvor als
Minderheitenanteile bezeichnet) entfallenden Geschäfts- oder
Firmenwert statt nur den auf den Erwerber entfallenden Anteil
anzusetzen. Dieses wird zuweilen auch als "Full Goodwill Method"
(Methode des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts) bezeichnet;
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weniger Ausnahmen vom
Grundsatz, wonach erworbene Vermögenswerte und übernommene
Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen;
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Zahlungen an Dritte für allgemeine und Rechtsberatung,
für Prüfungsleistungen sowie
für vergleichbare Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb
würden zum Zeitpunkt ihres Entstehens grundsätzlich als Aufwand
erfasst und nicht als Teil des Unternehmenszusammenschlusses
aktiviert.
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Zwei weitere Entwürfe:
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IASB und FASB haben daneben
Entwürfe veröffentlicht, nach denen vorgeschlagen wird, dass
Anteile mit nicht beherrschendem Einfluss im Konzernabschluss
als Eigenkapital einzustufen sind und der Erwerb von
Anteilen mit nicht beherrschendem Einfluss als
Eigenkapitaltransaktion bilanziert werden sollte. Die Vorschläge
des IASB werden als "Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate
Abschlüsse" bezeichnet.
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Der IASB hat ferner
vorgeschlagen, IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen zu ändern, um Sachverhalte, die vormals
als 'Eventualschulden' bezeichnet wurde, gleichartig bei
Unternehmenszusammenschlüssen und in anderen Umständen zu
behandeln.
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Der IASB bittet zu allen Entwürfen um Stellungnahme
bis zum 28. Oktober 2005. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB).