Änderungen an IFRS 6 und IFRS 1
30.06.2005
Der IASB hat Änderungen an IFRS 1 und IFRS 6 herausgegeben, mit denen klargestellt wird, dass ein Unternehmen, das sowohl (a) die IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 als auch (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Angabe von Vergleichsinformationen befreit ist, sondern auch von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IFRS 6 in der Vergleichsperiode.