Auf
der heutigen Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) sagte
Forschungsdirektor Wayne Upton, dass der Stab des IASB plane, dem Board im Juli
zwei neue Projekte für die aktive Agenda des IASB zur Erwägung vorzuschlagen:
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Hinweise zur Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert. Dieses Projekt würde darauf
gerichtet sein, wie man den beizulegenden Zeitwert bemisst. Es
würde sich nicht damit befassen, wann ein Standard die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben sollte,
sondern nur, wie man den beizulegenden Zeitwert bemisst,
falls ein Standard dies verlangen
sollte. Der FASB ist
gegenwärtig dabei, seine Arbeiten an einem vergleichbaren
Projekt abzuschließen, und das IASB-Projekt würde auf den
Arbeiten des FASB aufbauen. Der Stab wird vorschlagen, dass das
Projekt eher zu einem Standard des IASB als zu einer Änderung
des IASB-Rahmenkonzeptes führen sollte.
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Sachverhalte, die aus
IFRIC 3 Emissionsrechte hervorgehen. Dieses
Projekt will Wege auskundschaften, wie die
'Rechnungslegungsanomalie' gelöst werden kann, die entsteht,
wenn der immaterielle Vermögenswert zu historischen Kosten
bewertet wird, während die zugehörige Rückstellung zum Marktwert
der Verpflichtung angesetzt wird, die zu ihrer Begleichung
erforderlich ist. Es bestehen zwei mögliche Wege, die 'Anomalie'
zu beseitigen:
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Ergänze IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte um die Erlaubnis,
Emissionsrechte, die in einem aktiven Markt gehandelt
werden, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu
bewerten.
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Ergänze IAS 39
Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um die
Behandlung der Emissionsrechts als Finanzinstrumente, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
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In beiden Fällen ist ein Entwurf für
Juli 2006 geplant.
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