IASB zieht IFRIC 3 Emissionsrechte zurück

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25.06.2005

Der IASB hat sich dazu entschlossen, IFRIC 3 Emissionsrechte, der im Dezember 2004 herausgegeben wurde und planmäßig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2005 beginnen, in Kraft getreten wäre, zurückzuziehen.

IFRIC 3 legt fest, dass durch die Regierung gewährte Emissionsrechte (Verschmutzungsrechte) immaterielle Vermögenswerte darstellen, die in Übereinstimmung mit IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte im Abschluss angesetzt werden müssen, und dass in dem Maße, wie der Teilnehmer Schadstoffausstoß verursacht, eine Rückstellung für seine Verpflichtung, das Verschmutzungsrecht in Übereinstimmung mit IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen erfasst werden muss. Einige der Adressaten des Boards haben wegen der daraus resultierenden 'Rechnungslegungsanomalie' Bedenken geäußert, weil der immaterielle Vermögenswert zu historischen Kosten bewertet wird, während die Rückstellung zum Marktwert des Verschmutzungsrechts, das zur Begleichung benötigt wird, angesetzt wird. IFRIC diskutierte den Sachverhalt auf seiner Sitzung von 2./3. Juni 2005. Diese Diskussion beinhaltete eine Analyse des Stabs eines von EFRAG unterbreiteten Vorschlags hinsichtlich der Entwicklung eines Cash Flow Hedge Accountings, um die aus dem zeitlichen Erhalt des Verschmutzungsrechts verursachte Volatilität zu mindern. IFRIC hatte empfohlen, dass der Board diese weitergehenden Sachverhalte erwägen solle. Der Board hatte zuvor bereits einen Brief der Europäischen Kommission erhalten, in dem darum gebeten wurde, das Datum der erstmaligen Anwendung von IFRIC 3 zu verschieben. Der Board kam zu dem Schluss, dass - obgleich IFRIC 3 die sachgerechte Auslegung der bestehenden Regelungen von IAS 37 und IAS 38 sei - das Problem der 'Rechungslegungsanomalie' die Notwendigkeit nach einer umfassenderen Betrachtung des Sachverhalts angeraten erscheinen lässt. Solange diese aussteht, wird IFRIC 3 zurückgezogen.

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