Notizen von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
22.06.2005
Die Treuhänder der IASC-Stiftung kamen am 21. Juni 2005 in Paris zusammen.
Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung 21. Juni 2005, Paris
Das Protokoll der Sitzung vom März 2005 wurde ohne irgendwelche weiteren Anmerkungen von den Treuhändern genehmigt.
Erwägung spezifischer Themen auf der Tagesordnung und im Arbeitsprogramm des IASB sowie Konvergenz Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie begann seine Ausführungen mit der Bemerkung, dass das vorrangige Ziel des Boards bis Ende 2004 in der Vorbereitung einer stabilen Plattform an IFRS für 2005 bestand und dass das vorrangige Ziel seit Beginn des Jahres 2005 nunmehr in der weltweiten Annäherung bestünde. Stabile Plattform Sir David blickte zurück auf die Kernprojekte der stabilen Plattform - das Projekt zur Verbesserung (Improvements Project), das im Dezember 2003 abgeschlossen wurde, sowie die IFRS 2 bis 6, die 2004 herausgegeben wurden. Er merkte an, dass es 2005 voraussichtlich nur einen neuen Standard geben werde: IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Dieser Standard wird 2007 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung wird aber erlaubt. Mit Blick auf den europäischen "IAS 39 Carve-out" teilte er mit, dass der IASB in der vergangenen Woche eine Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben habe, mit der die Fair Value Option in einer Weise geändert werde, die es Europa erlaube, den Standard in Europa zu übernehmen. EFRAG hat der Europäischen Kommission empfohlen, die Änderung zu übernehmen. Der zweite "Carve-out"-Sachverhalt, der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bei Sichteinlagen, steht gegenwärtig nicht auf der Tagesordnung des IASB. Konvergenz und Arbeitsprogramm Der Vorsitzende des IASB führte aus, dass der gegenwärtige Ansatz bei der Konvergenz nicht darin bestünde zu versuchen, Unterschiede überzuleiten, sondern vielmehr mehrere Parteien in neue Projekte einzubeziehen. Er führte mehrere Beispiele an.
Mit der Zielsetzung einer Annäherung von IFRS und US GAAP im Hinterkopf wies der IASB-Vorsitzende darauf hin, dass die Themen, die bis 2007 vorrangig gelöst werden müssten, Unternehmenszusammenschlüsse - Phase II, Erfolgsberichterstattung - Segment A und Ertragsteuern seien. Bei denen nachfolgenden Themen werde es Fortschritte geben, ein Abschluss vor 2007-2008 sei aber nicht zu erwarten:
Man werde zwei weiteren Themen Aufmerksamkeit schenken, nämlich Leasingvereinbarungen und Leistungen an Arbeitnehmer, dem letztgenannten vor allem wegen der großen Anzahl an Übertragungen von Unternehmenspensionsplänen an die US Pension Benefit Guaranty Corporation (Anm.: die PBCG ist eine staatliche Einrichtung, deren Arbeit jener des Pensionssicherungsvereins vergleichbar ist. Sie garantiert die Zahlung von Pensionsleistungen, falls der Primärverpflichtete seinen Leistungen nicht nachkommen kann). Diese Sachverhalte werden vermutlich noch innerhalb des laufenden Jahres auf die Tagesordnung von IASB und FASB gesetzt werden. Eine Reihe weitere Konvergenzthemen müssen noch von IASB und FASB erwogen werden. Dabei handelt es sich um: IASB
FASB
Diese Sachverhalte sind entweder bereits auf der Tagesordnung der Boards oder werden als "leicht behebbar" wahrgenommen und sollten innerhalb von zwei bis drei Jahren gelöst sein. Abschließend wurde Äußerungen getätigt, wonach der FASB auch kurz vor dem Abschluss der Arbeiten zu Hinweisen zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten stehe (nicht, wann diese zu verwenden sind, sondern nur, wie diese zu ermitteln sind, wenn die Entscheidung gefallen ist, sie als Bewertungsmaßstab zu verwenden), die der IASB in Erwägung ziehen mag. Ferner prüft der IASB als Folge der Veröffentlichung von IFRIC 3 Emissionsrechte und der darauf folgenden negativen Reaktionen aus Europa eine Änderung von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Weitere Äußerungen Die Treuhänder brachten folgende Punkte vor:
Rahmenkonzept IASB-Mitglied James Leisenring hielt eine Präsentation zu Rahmenkonzepten vor den Treuhändern. Er erinnerte daran, dass die Zielsetzung der Finanzberichterstattung in der Vermittlung von Informationen bestünde, die für Anleger, Kapitalgeber und andere nicht in der Unternehmensleitung Tätige von Nutzen seien. In Beantwortung der Frage eines Treuhänders deutete er an, dass diese Informationen zuweilen von Managementinformationen abweichen können. Leisenring hob die Gebiete hervor, die am häufigsten Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten sind: das Unvermögen, sich darauf zu verständigen, was Gewinn oder Verlust sein soll, Bewertung, Ansatzzeitpunkt, unkontrollierbare Volatilität und die Abbildung von Sachverhalten in der GuV. Er veranschaulichte auch die Unterschiede in den Begriffsabgrenzungen von Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen in den Rahmenkonzepten von IASB und FASB. Leisenring erläuterte, dass das bestehende Rahmenkonzept des IASB einem "Bilanzansatz" (im Original: Balance Sheet Approach) folge, unter dem Erfolge durch Bezugnahme auf Vermögen und Schulden definiert werden. Auch hob er die Bedeutung hervor, die dem Rahmenkonzept in der Regelungshierarchie der IFRS zukommt. Er schloss seine Ausführungen mit der Erörterung ab, warum ein Rahmenkonzept unverzichtbar sein:
Man erläuterte, dass das gegenwärtige von IASB und FASB verfolgte Projekt zum Rahmenkonzept sich darauf konzentrieren wird, für robustere Begriffsabgrenzungen der im Abschluss anzusetzenden Elementarbausteine zu sorgen, und dass dieses Projekt Teil der gewünschten Annäherung von Rahmenkonzepten rund um die Welt sei. Die Reaktionen der Treuhänder nach der Präsentation waren gemischt, viele erbaten Klarstellungen zu den fachlichen Konsequenzen der dargestellten Sichtweise. Erfolgsberichterstattung Das Ziel des Projekts zur Erfolgsberichterstattung besteht darin,
Das Projekt wird aufgrund dringlicher Nachfrage von Seiten der Adressaten gleichzeitig von IASB und FASB angegangen. Beide Boards das Erfordernis bestätigt, das im Paket der Erfolgsberichterstattung enthaltene Finanzierungselement zu isolieren. Das Projekt besteht aus zwei getrennten Phasen:
Eine Reihe von Treuhändern äußerte sich dazu, dass Segment A mehr grundlegende Änderungen mit sich bringen könnte als erwartet, vor allem hinsichtlich der Frage, was unerfahrene Adressaten als "Schlusszeile" der GuV wahrnähmen. Sie hinterfragten, ob die Zeitplanung des Projekts (einschließlich der Wahl, einen Entwurf zu Segment A herauszugeben) angesichts des erwartenden Meinungsstreits in weiten Teilen der Welt sachgerecht sei. Man kam schließlich überein, dass es in der Verantwortung des IASB stehe, den Zeitplan für dieses Projekt festzulegen, die Board-Mitglieder sich aber der von den Treuhändern geäußerten Bedenken bewusst sein sollten. Weitere Entscheidungen bezüglich Segment A, zu denen keine bestimmten Stellungnahmen erfolgten, waren:
Bevor über den Bericht zur Satzungsdurchsicht abgestimmt wurde, diskutierten die Treuhänder einen Vorschlag des Vorsitzenden der IASC-Stiftung Paul Volcker, eines hochrangigen Beirat einzurichten, der bei dem Prozess der Nominierung neuer Treuhänder und der Erwägung von Verlängerungen angehört würde. Die Gruppe hätte lediglich beratende Funktion, und die Treuhänder würden die letztendliche Entscheidung über die Ernennungen treffen. Die Treuhänder sprachen sich für die Einrichtung eines derartigen Beirats aus. Man erläuterte, dass dieser Vorschlag bestimmte, in Europa geäußerte Bedenken aufnehmen und die Sichtweisen im Auswahlprozess erweitern würde. Man überlegte, ob die Arbeitsweise einer derartigen Gruppe formell in die überarbeitete Satzung mit aufgenommen werden sollte. Die Treuhänder fassten einstimmig den Beschluss, dieses aus Gründen der Flexibilität nicht zu tun. Dies könne in Form einer Änderung nach einer Einwertung des Beratungsprozesses zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Es wurde festgestellt, dass im laufenden Jahr die Posten von neun Treuhänder zur Wiederbesetzung anstünden. Die geänderte Satzung wurde ordnungsgemäß mit 1. Juli 2005 als Datum des Inkrafttretens verabschiedet. Man verständigte sich darauf, die drei zusätzlichen Treuhänder (nach der überarbeiteten Satzung gefordert) zum Jahresende gemeinsam mit den Neubesetzungen zu berufen, die bei Auslaufen der Amtszeit bestehender Treuhänder erforderlich werden. Eine umfassende Zusammenfassung der Satzungsänderungen finden Sie in unserer Nachricht vom 18. Juni 2005. Diese Zusammenfassung basiert auf Mitschriften von Beobachtern, die der Sitzung der Treuhänder der IASCF beigewohnt haben, und sollte nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung angesehen werden. |