Treuhänder erörtern endgültige Satzungsänderungen

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18.06.2005

Auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2005 in Paris werden die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, den Entwurf eines vorgeschlagenen endgültigen Berichts zur Durchsicht der Satzung erörtern.

Die Treuhänder hoffen, die Änderungen an der Satzung auf dieser Sitzung beschließen zu können. Der vorgeschlagene endgültige Bericht kann von der Website des IASB herunter geladen werden (in englischer Sprache, 307 KB). Hier sind einige der wesentlichen Schlussfolgerungen:

Vorgeschlagene endgültige Beschlüsse aus der Durchsicht der Satzung der IASC-Stiftung

eher kleine als fundamentale Änderungen. "Nach der Bewertung der durch die Organisation erzielten Fortschritte anhand der Ziele, die in der Satzung niederlegt sind, sind die Treuhänder zu dem Schluss gekommen, dass die grundlegende Struktur - wie sie in der Satzung aus dem Jahr 2000 festgehalten ist - vernünftig ist und deshalb fundamentale Änderungen nicht in Erwägung gezogen."

Zusatz zu den IASCF-Zielen für KMU und Schwellenländer. Bei der Erfüllung des Ziels, hochwertige, verständliche und durchsetzbare weltweite Bilanzierungsstandards zu entwickeln und zu fördern, ist den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie von Schwellenländern Rechnung zu tragen.

Anzahl der Treuhänder. Erweiterung des Boards der Treuhänder von 19 auf 22 Mitglieder.

Geographische Verteilung der Treuhänder.

sechs aus Nordamerika (unverändert).

sechs aus Europa (unverändert).

sechs aus Asien/Ozeanien (vormals vier).

vier aus irgendeiner Region, vorbehaltlich einer zu erzielenden geographischen Ausgeglichenheit (vormals drei).

Beruflicher Hintergrund der Treuhänder. Die Sitzung fordert einen angemessenen Ausgleich des beruflichen Hintergrunds der Treuhänder; dazu gehören Wirtschaftsprüfer, Unternehmensvertreter, Adressaten, Universitätsangehörige and andere Vertreter, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Zwei werden üblicherweise geschäftsführende Partner bekannter internationaler Prüfungsgesellschaften sein. Dies bleibt im Großen und Ganzen unverändert.

Auswahl der Treuhänder. Die Treuhänder werden Verfahrensregeln für die Ernennung von Treuhändern festlegen. Diese Verfahrensregeln werden die Beratung mit nationalen und internationalen Organisationen von Wirtschaftsprüfern (einschließlich IFAC), Unternehmen, Adressaten und Universitätsangehörigen sowie die öffentliche Einholung von Bewerbungen - einschließlich Initiativbewerbungen - beinhalten.

Amtszeit des Vorsitzenden. Die Treuhänder bestimmen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden. Während die Treuhänder üblicherweise höchstens zwei Dreijahresamtszeiten ableisten, kann der Vorsitzende maximal für zwei Dreijahreszeiträume als Vorsitzender tätig sein, ungeachtet vorangegangener Amtszeiten als Treuhänder. Gegenwärtig haben alle Treuhänder einschließlich des Vorsitzenden eine maximale Amtszeit von zwei Dreijahreszeiträumen.

IASB-Boardmitglieder mit Verbindungsfunktion. Die Vorschrift, wonach sieben IASB-Mitglieder Verbindungen zu den wichtigen nationalen Standardsetzern unterhalten müssen, wurde aus der Satzung gestrichen.

Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB durch die Treuhänder. Die jährliche Rückschau der Treuhänder auf die Strategie der IASC-Stiftung und des IASB und ihre Wirksamkeit wird um die "Erörterung, nicht aber die Festlegung, des Arbeitsprogramms des IASB" erweitert.

Verantwortlichkeit des IASB für sein Arbeitsprogramm.

neu: IASB entscheidet über die Entwicklung und Verfolgung des fachlichen Arbeitsprogramms nach eigenem Ermessen

bisher: IASB entscheidet über das fachliche Arbeitsprogramm nach eigenem Ermessen

Aufsicht der Treuhänder über IASB, IFRIC und SAC. Neben der Festlegung und Änderung der Verfahrensweise von IASB, IFRIC und SAC werden die Treuhänder auch "Konsultationsvereinbarungen und Standardsetzungsprozess" festlegen, ändern und deren Befolgung begutachten.

Aus- und Weiterbildung. Die Verbreitung und Begutachtung der Entwicklung von Schulungsprogrammen und -materialien wird neu in den Verantwortungsbereich der Treuhänder aufgenommen.

Anzahl der auf Teilzeit arbeitenden IASB-Mitglieder. unverändert zwei.

Wesentliche Qualifikation der IASB-Mitglieder. wird von "fachliche Kompetenz" in "Fachkompetenz und praktische Erfahrung" geändert.

Geographischer Mix der IASB-Mitglieder. "Die Treuhänder haben sicherzustellen, dass der IASB nicht durch einen bestimmten Adressatenkreis oder ein geographisches Gebiet dominiert wird" (die Treuhänder lehnten die Spezifizierung einer geographischen Durchmischung ab).

Durchmischung des beruflichen Hintergrunds der IASB-Mitglieder.

neu: "Angemessener Mix von aktuellen praktischen Erfahrungen unter Wirtschaftsprüfern, Unternehmensvertretern, Nutzern und Universitätsangehörigen.

bisher: Minimum aus fünf als Wirtschaftsprüfer tätigen Personen, drei Abschlusserstellern, drei Abschlussadressaten und einem Universitätsangehörigen

Schritte im Standardsetzungsverfahren. Der IASB wird verpflichtet, seine Gründe darzulegen, wenn er sich entscheidet, einen der Kannschritte im Standardsetzungsverfahren auszulassen. Derartige Kannschritte sind:

die Veröffentlichung eines Diskussionsdokuments vor einem Entwurf

die Bildung von Arbeitsgruppen

die Veröffentlichung einer Grundlage für Schlussfolgerungen

die Abhaltung öffentlicher Anhörungen

die Durchführung von Feldtests.

Lenkungsausschüsse. werden im Übereinstimmung mit der jüngsten Praxis des IASB nunmehr als "Arbeitsgruppen" bezeichnet.

Vorsitzender des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC). wird von den Treuhändern ernannt und kein Mitglied des IASB und seines Stabs sein. Gegenwärtig ist der IASB-Vorsitzende gleichzeitig Vorsitzender des SAC.

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