Treuhänder erörtern endgültige Satzungsänderungen
18.06.2005
Auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2005 in Paris werden die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, den Entwurf eines vorgeschlagenen endgültigen Berichts zur Durchsicht der Satzung erörtern.
Vorgeschlagene endgültige Beschlüsse aus der Durchsicht der Satzung der IASC-Stiftung | ||||||||||||||||
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| Beruflicher Hintergrund der Treuhänder. Die Sitzung fordert einen angemessenen Ausgleich des beruflichen Hintergrunds der Treuhänder; dazu gehören Wirtschaftsprüfer, Unternehmensvertreter, Adressaten, Universitätsangehörige and andere Vertreter, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Zwei werden üblicherweise geschäftsführende Partner bekannter internationaler Prüfungsgesellschaften sein. Dies bleibt im Großen und Ganzen unverändert. | |||||||||||||||
| Auswahl der Treuhänder. Die Treuhänder werden Verfahrensregeln für die Ernennung von Treuhändern festlegen. Diese Verfahrensregeln werden die Beratung mit nationalen und internationalen Organisationen von Wirtschaftsprüfern (einschließlich IFAC), Unternehmen, Adressaten und Universitätsangehörigen sowie die öffentliche Einholung von Bewerbungen - einschließlich Initiativbewerbungen - beinhalten. | |||||||||||||||
| Amtszeit des Vorsitzenden. Die Treuhänder bestimmen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden. Während die Treuhänder üblicherweise höchstens zwei Dreijahresamtszeiten ableisten, kann der Vorsitzende maximal für zwei Dreijahreszeiträume als Vorsitzender tätig sein, ungeachtet vorangegangener Amtszeiten als Treuhänder. Gegenwärtig haben alle Treuhänder einschließlich des Vorsitzenden eine maximale Amtszeit von zwei Dreijahreszeiträumen. | |||||||||||||||
| IASB-Boardmitglieder mit Verbindungsfunktion. Die Vorschrift, wonach sieben IASB-Mitglieder Verbindungen zu den wichtigen nationalen Standardsetzern unterhalten müssen, wurde aus der Satzung gestrichen. | |||||||||||||||
| Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB durch die Treuhänder. Die jährliche Rückschau der Treuhänder auf die Strategie der IASC-Stiftung und des IASB und ihre Wirksamkeit wird um die "Erörterung, nicht aber die Festlegung, des Arbeitsprogramms des IASB" erweitert. | |||||||||||||||
| Verantwortlichkeit des IASB für sein Arbeitsprogramm.
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| Aufsicht der Treuhänder über IASB, IFRIC und SAC. Neben der Festlegung und Änderung der Verfahrensweise von IASB, IFRIC und SAC werden die Treuhänder auch "Konsultationsvereinbarungen und Standardsetzungsprozess" festlegen, ändern und deren Befolgung begutachten. | |||||||||||||||
| Aus- und Weiterbildung. Die Verbreitung und Begutachtung der Entwicklung von Schulungsprogrammen und -materialien wird neu in den Verantwortungsbereich der Treuhänder aufgenommen. | |||||||||||||||
| Anzahl der auf Teilzeit arbeitenden IASB-Mitglieder. unverändert zwei. | |||||||||||||||
| Wesentliche Qualifikation der IASB-Mitglieder. wird von "fachliche Kompetenz" in "Fachkompetenz und praktische Erfahrung" geändert. | |||||||||||||||
| Geographischer Mix der IASB-Mitglieder. "Die Treuhänder haben sicherzustellen, dass der IASB nicht durch einen bestimmten Adressatenkreis oder ein geographisches Gebiet dominiert wird" (die Treuhänder lehnten die Spezifizierung einer geographischen Durchmischung ab). | |||||||||||||||
| Durchmischung des beruflichen Hintergrunds der IASB-Mitglieder.
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| Schritte im Standardsetzungsverfahren. Der IASB wird verpflichtet, seine Gründe darzulegen, wenn er sich entscheidet, einen der Kannschritte im Standardsetzungsverfahren auszulassen. Derartige Kannschritte sind:
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| Lenkungsausschüsse. werden im Übereinstimmung mit der jüngsten Praxis des IASB nunmehr als "Arbeitsgruppen" bezeichnet. | |||||||||||||||
| Vorsitzender des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC). wird von den Treuhändern ernannt und kein Mitglied des IASB und seines Stabs sein. Gegenwärtig ist der IASB-Vorsitzende gleichzeitig Vorsitzender des SAC. |