Stellungnahme der EU zu internationalem ordnungspolitischen Dialog

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13.06.2005

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier veröffentlicht (in englischer Sprache, 52 KB), das den Stand der Dinge aufzeigt, wie er sich im internationalen ordnungspolitischen Dialog darstellt, der sich zwischen der Europäischen Kommission und bestimmten außereuropäischen Regulatoren zu Binnenmarktthemen entwickelt hat.

Das Arbeitspapier erläutert die Prioritäten der Politik der EU-Kommission für die nächsten Jahre. Priorität wird "denjenigen Regulatoren und Sachverhalten eingeräumt, wo die ordnungspolitische Unabhängigkeit am größten ist und wo es am wahrscheinlichsten ist, dass Ineffizienz oder Reibungen Schäden verursachen." Politische Prioritäten mit Bezug zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind unter anderem:

Vereinigte Staaten von Amerika: Bezüglich der Vereinigten Staaten sind sich die Regulatoren auf beiden Seiten einig, dass es notwendig ist, die Konvergenz und die funktionale Gleichwertigkeit auf den Gebieten Rechnungslegung und Prüfungsstandards weiter voranzutreiben...

Japan: Weil sich der Zug hin zu globalen Märkten beschleunigt, beabsichtigen die Europäische Union und Japan, ihre Zusammenarbeit durch die Verstärkung des informellen Finanzmarktdialogs zu vertiefen, der sich Sachverhalten wie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung widmet.

Anerkennung von Gleichwertigkeit: Die Erfahrung hat gezeigt, dass 100%ige Konvergenz bis hin zu identischen Regeln nicht immer erreichbar oder notwendig ist, zum Beispiel, wenn die verschiedenen Regelungen bereits weitestgehend gleichwertige Ansätze widerspiegeln oder weitestgehend gleichwertige Ziele verfolgen. Konvergenz und Gleichwertigkeit sind oft in der Weise miteinander verbunden, dass ein Konvergenzprozess zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine Situation münden sollte, in der Schutzregeln der verschiedenen Regulatoren gleichwertig sind. Bevor man ausländische Dienstleister oder Unternehmen zwinge, den vollen Satz lokaler Regelungen anzuwenden, sollten Regulatoren und andere entsprechende Organe sich fragen, ob die andere Gerichtsbarkeit bereits beispielsweise gleichwertige oder im wesentlichen reziproke Schutzstandards sicherstellt, die den lokalen Regelungen entsprechen.

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