EFRAGs vorgeschlagene Sichtweise zu IFRIC D16 und 17
01.06.2005
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erbittet Stellungnahmen zu ihrer vorläufigen Sichtweise betreffend IFRIC D16 Gegenstandsbereich von IFRS 2 und IFRIC D17 IFRS 2 - Geschäfte mit eigenen Anteilen und innerhkonzerliche Geschäfte.