Juni

FASB-Vorsitzender Herz spricht über Vereinfachung von US GAAP

16.06.2005

In einer Rede (in englischer Sprache, 62 KB), die der FASB-Vorsitzende Robert H.

Herz am 2. Juni 2005 bei der 24. Jahreskonferenz des Instituts für SEC- und Finanzberichterstattung gehalten hat, sprach er über die Pläne des FASB, die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze zu vereinfachen. Dieses diene dem Doppelziel, den Umfang und die Zusammenhangslosigkeit von Standards, Regeln und Verordnungen zu verringern und die Komplexität einzelner Verlautbarungen zu mindern.

Tatsache ist, dass das, was wir als US GAAP bezeichnen, eine Ansammlung von mehr als 2.000 einzelnen Verlautbarungen ist, die von verschiedenen Gremien und Organisationen in einer Vielzahl von Ausgestaltungen herausgegeben wurden. Fachliche Bulletins (Technical Bulletins), Interpretationen des Stabs im Frage- und Antwortstil (Staff Q&As;), Stellungnahmen und Interpretationen des Accounting Principles Board (APB Opinions and Interpretations), Positionspapiere des Accounting Standards Executive Committee (AcSEC Statements of Positions), Prüfungs- und Rechungslegungshinweise sowie fachliche Praxisleitfäden des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (AICPA Audit & Accounting Guides and Technical Practice Aides), Verlautbarungen zur Rechnungslegung, Rechnungslegungsbulletins des Stabs sowie Schreiben und Reden von Mitarbeitern der SEC (SEC Accounting Series Releases, Staff Accounting Bulletins), Übereinkünfte der Emerging Issues Task Force (EITF Consensuses) sowie D-Sachverhalte, usw. usw. Und weil die verschiedenen Standards, Regeln und Verordnungen einander zuweilen widersprechen, müssen diese in eine hierarchische Ordnung gebracht werden, die Sie als Ebenen A, B, C und D kennen.

SEC-Bericht zu außerbilanziellen Vereinbarungen und SPEs

16.06.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde hat einen Bericht ihres Stabs zu Außerbilanziellen Vereinbarungen, Zweckgesellschaften und vergleichbaren Sachverhalten freigegeben.

Der Bericht wurde infolge von Abschnitt 401(c) des Sarbanes-Oxley Acts von 2002 erstellt und, wie nach dem Gesetz gefordert, an den Präsidenten und mehrere Kongressausschüsse übermittelt. Der Stabsbericht beinhaltet eine Analyse der von Emittenten eingereichten Unterlagen sowie eine Analyse der einschlägigen US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze und Angabevorschriften der Kommission. Der Bericht beinhaltet ferner mehrere Empfehlungen zu möglicherweise aufkommenden Sachverhalten in den gegenwärtig bestehenden Bilanzierungs- und Berichtsanforderungen für Pensionen, Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Konsolidierungsvorgänge:

Pensionen: Der Stab empfiehlt, dass die Bilanzierungshinweise für leistungsbezogene Pensionspläne und anderweitige Pläne einer Durchsicht unterzogen werden. Die Treuhandvermögen, die diese Pläne verwalten, sind gegenwärtig von einer Konsolidierung durch den Emittenten, der ihn speist, ausgenommen, was letztlich zu einer Saldierung von Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz führt. Des weiteren besitzen die Möglichkeit, die Erfassung bestimmter Erfolge in Bezug auf Altersversorgungsverpflichtungen und die Vermögenswerte, die diese finanzieren, aufzuschieben.

Leasingverhältnisse: Der Stab empfiehlt, die Bilanzierungshinweise für Leasingverhältnisse einer Durchsicht zu unterziehen. Die gegenwärtige Leasingbilanzierung verfährt nach einem "Alles-oder-nichts"-Ansatz für den Ansatz von Leasingverhältnissen in der Bilanz. Die führt dazu, dass Leasingvereinbarungen so aufgesetzt werden, dass sie sich den Trennlinien der Bilanzierungshinweise, die den Ansatz einer Verbindlichkeit erfordern, annähern, sie aber nicht überschreiten. Folglich werden Vereinbarungen mit ähnlichen wirtschaftlichen Ergebnissen völlig unterschiedlich bilanziert.

Finanzinstrumente: Der Stab empfiehlt der weitere Erforschung der Möglichkeit, alle Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

Konsolidierung: Der Stab empfiehlt, dass der Financial Accounting Standards Board mit seiner Arbeit zu Bilanzierungshinweisen fortfährt, über die festgelegt wird, ob der Emittent andere Unternehmen - einschließlich Zweckgesellschaften -, an denen er eigentümerrechtlich oder anderweitig beteiligt ist, zu konsolidieren hat.

Angaben: Der Stab ist der Ansicht, dass bestimmte Angaben in den von Emittenten eingereichten Unterlagen dem Grunde nach besser gestaltet und eingebunden werden könnten.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für weitere Informationen (alle in englischer Sprache):

Vollständiger Text des Stabsberichts der SEC (1.241 KB)

Presseerklärung der SEC

Presseerklärung des FASB

IASB gibt endgültige Fassung der Ergänzung von IAS 39 zur Fair Value Option heraus

16.06.2005

Der IASB hat IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ergänzt und die Nutzung des Wahlrechts, jedweden finanziellen Vermögenswert oder jedwede finanzielle Verbindlichkeit als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" zu klassifizieren (die so genannte 'Fair Value Option') eingeschränkt.

Der IASB hat diese Ergänzung entwickelt, nachdem Kommentare, vorrangig von Bank- und Wertpapieraufsichtsbehörden sowie Versicherungen, laut wurden, dass die Fair Value Option, die in der im Jahr 2003 überarbeiteten Fassung von IAS 39 enthalten ist, in nicht sachgerechter Weise angewendet werden könnte. Die erneute Überarbeitung begrenzt die Nutzung des Wahlrechts auf solche Finanzinstrumente, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Bedingungen sehen wie folgt aus:

Die Nutzung der Fair Value Option beseitigt eine Rechnungslegungsanomalie oder verringert diese deutlich;

eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte und/oder finanzieller Verbindlichkeiten werden auf Fair-Value-Basis gesteuert und ihre Erfolgsentwicklung entsprechend eingewertet, jeweils in Übereinstimmung mit der niedergelegten Management- oder Investmentstrategie; und

ein Instrument enthält ein eingebettetes Derivat, das bestimmte Bedingungen erfüllt.

Die Ergänzung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft, eine frühere Anwendung wird empfohlen. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 55 KB).

Wir haben einen Artikel von Paul Pacter, Webmaster von IASPlus.com, mit dem Titel: „Einführung von IFRS in Europa‟ (in englischer Sprache, 1.012 KB) ins Netz eingestellt. Der Artikel stammt aus der Aprilausgabe 2005 des Hong Kong Accountants, und Paul Pacter geht auf die folgenden Fragen ein:

Ist die Einführung von IFRS eine große Veränderung für die europäischen börsennotierten Unternehmen?

Welches sind die großen Änderungen bezüglich der ausgewiesenen Gewinne der europäischen Unternehmen, die sich aus dem Wechsel zu IFRS ergeben?

Was sind Ihrer Meinung nach die wesentlichen Ängste der europäischen Unternehmen in Bezug auf IFRS? Welche IFRS bereiten am meisten Arbeit?

Finden europäische Unternehmen es schwer, IAS 39 anzuwenden?

Um was geht es bei dem IASB-Projekt zu KMU? Warum braucht man IASB-Standards zu KMU?

Welche Themen werden im nächsten Schwung der IASB-Standards behandelt?

Treuhänder der IASC-Stiftung treffen sich am 21. Juni

15.06.2005

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, die das IASB beaufsichtigt, treffen sich am 21. Juni 2005 um 8:30 Uhr in den Pariser Büroräumen von Lafarge, 61 rue des Belles Feuilles.

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung (morgens) beinhaltet:

Genehmigung des Märzprotokolls und einleitende Bemerkungen

Gemeinsame Sitzung mit dem IASB

Erörterung bestimmter Themen auf der Tagesordnung des IASB und auf seinem Arbeitsprogramm

Konvergenz

Rahmenkonzept

Erfolgsberichterstattung

Genehmigung des Berichts zur Überprüfung der Satzung

SAC wird am 27./28. Juni 2005 in London tagen

14.06.2005

Der IASB wird sich am Montag, den 27. Juni 2005 (10:30 bis 17:30), und Dienstag, den 28. Juni 2005 (10:00 bis 15:00), mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) im Renaissance London Chancery Court Hotel, 252 High Holborn, treffen.

Die Tagesordnung für die Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

27./28. Juni 2005, London

Montag, 27. Juni 2005

Update des IASB-Vorsitzenden – Gegenwärtige Tätigkeiten

Konvergenz – Erreichter Fortschritt und weiterer Weg

Annäherung von IFRS und US GAAP mit dem Ziel, das Erfordernis der Überleitungsrechnung nach 20F durch nicht-amerikanische, bei der SEC registrierte Unternehmen abzuschaffen

Annäherung von IFRS und japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen

Größere Auswirkungen der Konvergenz

Prioritäten im Arbeitsprogramm des IASB

Erfolgsberichterstattung - Erreichter Fortschritt und zukünftige Richtung

IFRIC - Fachliche Angelegenheiten

Emissionsrechte

Dienstleistungskonzessionen

Umsatzrealisierung

Dienstag, 28. Juni 2005

IFRIC

Interpretationen weltweit

IFRIC - Verfahrensüberprüfung

Satzung – Bericht über Fortschritte und Auswirkungen auf SAC

Offenes Forum

Mögliche Ansatz- und Bewertungsänderungen bei KMU – Fortschritt seit der Februarsitzung des SAC; Antworten auf dem Fragebogen des Stabs zu möglichen Ansatz- und Bewertungsänderungen bei KMU und Diskussion durch den SAC; Projektplan.

Stellungnahme der EU zu internationalem ordnungspolitischen Dialog

13.06.2005

Die Europäische Kommission hat ein Arbeitspapier veröffentlicht (in englischer Sprache, 52 KB), das den Stand der Dinge aufzeigt, wie er sich im internationalen ordnungspolitischen Dialog darstellt, der sich zwischen der Europäischen Kommission und bestimmten außereuropäischen Regulatoren zu Binnenmarktthemen entwickelt hat.

Das Arbeitspapier erläutert die Prioritäten der Politik der EU-Kommission für die nächsten Jahre. Priorität wird "denjenigen Regulatoren und Sachverhalten eingeräumt, wo die ordnungspolitische Unabhängigkeit am größten ist und wo es am wahrscheinlichsten ist, dass Ineffizienz oder Reibungen Schäden verursachen." Politische Prioritäten mit Bezug zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung sind unter anderem:

Vereinigte Staaten von Amerika: Bezüglich der Vereinigten Staaten sind sich die Regulatoren auf beiden Seiten einig, dass es notwendig ist, die Konvergenz und die funktionale Gleichwertigkeit auf den Gebieten Rechnungslegung und Prüfungsstandards weiter voranzutreiben...

Japan: Weil sich der Zug hin zu globalen Märkten beschleunigt, beabsichtigen die Europäische Union und Japan, ihre Zusammenarbeit durch die Verstärkung des informellen Finanzmarktdialogs zu vertiefen, der sich Sachverhalten wie Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung widmet.

Anerkennung von Gleichwertigkeit: Die Erfahrung hat gezeigt, dass 100%ige Konvergenz bis hin zu identischen Regeln nicht immer erreichbar oder notwendig ist, zum Beispiel, wenn die verschiedenen Regelungen bereits weitestgehend gleichwertige Ansätze widerspiegeln oder weitestgehend gleichwertige Ziele verfolgen. Konvergenz und Gleichwertigkeit sind oft in der Weise miteinander verbunden, dass ein Konvergenzprozess zu einem bestimmten Zeitpunkt in eine Situation münden sollte, in der Schutzregeln der verschiedenen Regulatoren gleichwertig sind. Bevor man ausländische Dienstleister oder Unternehmen zwinge, den vollen Satz lokaler Regelungen anzuwenden, sollten Regulatoren und andere entsprechende Organe sich fragen, ob die andere Gerichtsbarkeit bereits beispielsweise gleichwertige oder im wesentlichen reziproke Schutzstandards sicherstellt, die den lokalen Regelungen entsprechen.

Offizielle Anerkennung oder finanzielle Unterstützung für EFRAG?

13.06.2005

Im Jahresbericht 2004 der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) schlägt der Vorsitzende des Aufsichtsrates der EFRAG vor, dass sich EFRAG um offizielle politische Anerkennung bei der Europäischen Union bemühen solle und gegebenenfalls sogar um Finanzmittel: .

Im Jahresbericht 2004 der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) schlägt der Vorsitzende des Aufsichtsrates der EFRAG vor, dass sich EFRAG um offizielle politische Anerkennung bei der Europäischen Union bemühen solle und gegebenenfalls sogar um Finanzmittel:

In Anbetracht des zunehmenden politischen Interesses an der Rechnungslegung in Europa mag es notwendig sein, EFRAG noch weiter herauszustellen. Ziel wäre, eine angemessene politische Schnittstelle aufzubauen, indem EFRAG formell im System der Europäischen Union anerkannt und auch sichergestellt wird, dass öffentliche Kontrolle und absolut zufrieden stellende Rechenschaftspflicht und Transparenz über unsere Arbeit besteht.

In der Konsequenz sollte auch die Finanzierung von EFRAG überdacht werden. Es ist uns klar, dass Europa die finanzielle Unterstützung von Rechnungslegungsaktivitäten im Vergleich zur Ära vor der Existenz des IASB ausweiten muss, besonders, wenn wir Einfluss auf die zukünftige Richtung von Rechnungslegungsstandards nehmen wollen. Wenn wir die finanzielle Ausstattung von EFRAG nicht verbessern – sowohl aus dem privatwirtschaftlichen als auch besonders aus dem öffentlichen Sektor -, besteht Anlass zur Sorge, dass die zukünftige Richtung der Arbeit des IASB zum großen Teil von den Vereinigten Staaten beeinflusst wird, wo die finanzielle Unterstützung durch eine Pflichtabgabe der börsennotierten Unternehmen gewährleistet wird.

IASB-Mitglied Robert Garnett übernimmt Vorsitz bei IFRIC

11.06.2005

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben bekannt gegeben, dass IASB-Mitglied Robert Garnett, der infolge des Ausscheidens von Kevin Stevenson als geschäftsführender Vorsitzender des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) fungiert hat, der nicht stimmberechtigte Vorsitzende von IFRIC wird.

Die Treuhänder haben ferner die Verlängerung der Amtszeit von vier IFRIC-Mitgliedern bekannt gegeben, die nun für weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2008 im Amt bleiben:

Phil Ameen, Vizepräsident und Leiter Rechungswesen, General Electric Company, USA

Michael E Bradbury, Professor für Rechnungslegung, Unitec, Neuseeland

Claudio de Conto, General Manager Verwaltung und Revision, Pirelli S.p.A, Italien

Jean-Louis Lebrun, Partner und Aufsichtsratsvorsitzender, Mazars, Frankreich

Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 56 KB). Die vollständige Liste der IFRIC-Mitglieder finden Sie hier.

Stellungnahmen zu IFRIC D15 eingestellt

10.06.2005

Der IASB hat auf seiner Website die erhaltenen Stellungnahmen zum Interpretationsentwurf IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate eingestellt. .

Der IASB hat auf seiner Website die erhaltenen Stellungnahmen zum Interpretationsentwurf IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate eingestellt.

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