Diese Kosten
werden als variable Produktionskosten angesehen. Die Abgrenzung derartiger
Kosten in der Bilanz über ein Verhältnis der Abraumkosten zur Abbauzeit ist
nach US GAAP nicht länger zulässig. Ausländische Unternehmen, die ihre
Abschlüsse bei der SEC einreichen, IFRS oder anderweitige nationale
Rechnungslegungsgrundsätze anwenden und sich dazu entschließen, die
Abgrenzungspraxis bei Abraumbeseitigungskosten nach Beginn des Abbaus
beizubehalten, müssen ihrer Überleitung auf US GAAP ab sofort eine Anpassung
beifügen.
Abraumbeseitigung
vor Beginn des Abbaus wurde von der EITF nicht untersucht, so dass die
allgemeine Verfahrensweise, wonach derartige Kosten als Teil der
Entwicklungskosten der Mine aktiviert werden, unberührt bleibt. Für
weitergehende Informationen siehe das EITF Issue No. 04-6
Accounting for
Stripping Costs in the Mining Industry (Bilanzierung von
Abraumbeseitigungskosten in der Bergbaubranche,
Dokument in englischer Sprache) auf der
Website des FASB.