IFRIC D15 Reassessment of Embedded Derivatives erschienen

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31.03.2005

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat den Interpretationsentwurf D15 'Reassessment of Embedded Derivatives' ('Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate') mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht.

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung verlangt von einem Unternehmen, zu dem Zeitpunkt, zu dem es Vertragspartei wird, zu überprüfen, ob der Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das dem Standard zufolge vom Trägervertrag abzuspalten und getrennt zu bilanzieren ist (ein Beispiel für ein eingebettetes Derivat ist eine Wandeloption, die Teil einer Wandelanleihe ist). Die zwei in D15 angesprochenen Fragen und ihre vorgeschlagenen Antworten lauten wie folgt:

 

Frage: Verlangt IAS 39 eine Beurteilung, ob ein eingebettetes Derivat vom Trägervertrag getrennt werden muss, nur dann, wenn das Unternehmen Vertragspartei des derivativen Vertrags wird oder während der gesamten Vertragslaufzeit?

Vorgeschlagene Antwort aus D15: Fälle die Beurteilung nur zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung zu einem späteren Zeitpunkt ist verboten, es sei denn, es kommt zu Vertragsänderungen. In diesem Fall ist eine erneute Beurteilung erforderlich.

Frage: Muss ein Unternehmen, das die IFRS zum ersten Mal anwendet, seine Beurteilung auf der Grundlagen von Bedingungen fällen, die bestanden, als das Unternehmen Vertragspartei des Derivats wurde, oder zu jenen, die gelten, wenn das Unternehmen die IFRS das erste Mal anwendet?

Vorgeschlagene Antwort aus D15: Fälle die Beurteilung auf Grundlage der Bedingungen, die galten, als das Unternehmen Vertragspartei wurde.

Um Unternehmen, die von der endgültigen Interpretation betroffen sind, ausreichend Zeit zur Änderung ihrer gegenwärtigen Verfahrensweise einzuräumen, wird vorgeschlagen, die Interpretation für Jahre in Kraft treten zu lassen, die am nach dem Zeitpunkt "Fertigstellung der Interpretation plus drei Monate" beginnen. Eine frühere Anwendung würde empfohlen. Die Kommentierungsfrist von D15 endet am 31. Mai 2005. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 65 KB). Den Interpretationsentwurf können Sie ab dem 1. April von der Website des IASB herunterladen.

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