Erhebung zur erweiterten Nutzung der IFRS in der EU

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29.03.2005

Die Europäische Kommission hat ihre Erhebung in den 25 EU Mitgliedstaaten und den drei Assoziierten Ländern zu deren Umsetzungsplänen hinsichtlich der vier Wahlrechte, die nach der IAS-Verordnung der EU zulässig sind, auf einen aktuellen Stand gebracht: .

Die Europäische Kommission hat ihre Erhebung in den 25 EU Mitgliedstaaten und den drei Assoziierten Ländern zu deren Umsetzungsplänen hinsichtlich der vier Wahlrechte, die nach der IAS-Verordnung der EU zulässig sind, auf einen aktuellen Stand gebracht:

Verpflichtende oder zulässige Anwendung von IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

Verpflichtende oder zulässige Anwendung von IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens

Erlaubnis, die IFRS-Anwendung bis 2007 aufzuschieben für Unternehmen, deren Börsennotierung lediglich in Gläubigertiteln erfolgt

Erlaubnis, die IFRS-Anwendung bis 2007 aufzuschieben für Unternehmen, die außerhalb der EU börsennotiert sind und die ihre primären Abschlüsse nicht nach EU-Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen (in den meisten Fällen werden dies die US GAAP sein).

Hier ist ein Überblick über die aktuellen Ergebnisse:

EU-Erhebung zur Nutzung der Wahlrechte aus der IAS-Verordnung

Gebrauch von IFRS im Einzelabschluss börsennotierter Gesellschaften:

13 Länder werden dies zulassen: Dänemark*, Finnland, Deutschland**, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal***, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Ungarn**, Polen * gefordert ab 2009; ** für Gesetzeszwecke müssen zusätzlich Abschlüsse nach Landesrecht erstellt werden; *** mit Ausnahme von Banken

9 Länder werden dies fordern: Griechenland, Italien*, Tschechien, Zypern, Estland, Litauen, Malta, Slowakei, Slowenien * mit Ausnahme von Versicherungen

5 Länder werden dies verbieten: Österreich, Frankreich, Spanien, Schweden, Lettland

1 Land noch unentschieden: Belgien

Gebrauch von IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Gesellschaften:

24 Länder werden dies zulassen: Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien*, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Großbritannien, Norwegen, Island, Liechtenstein, Tschechien, Zypern, Estland, Ungarn, Polen, Slowenien * mit Ausnahme von kleinen Unternehmen

6 Länder werden dies fordern: Lettland*, Litauen*, Malta, Polen*, Slowakei, Slowenien* * nur für Banken

2 Länder werden dies verbieten: Lettland*, Litauen* * für Nichtbanken

Aufschub bis 2007 für Unternehmen, die lediglich Gläubigertitel zum Handel begeben haben:

13 Länder werden den Aufschub gewähren: Österreich, Belgien, Dänemark*, Finnland, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Spanien*, Schweden, Norwegen, Island, Ungarn, Polen * kein Aufschub für Banken

15 Länder werden keinen Aufschub gewähren: alle anderen

Aufschub bis 2007 für Unternehmen, die außerhalb der Eu gelistet sind und keine EU-Rechnungslegungsgrundsätze verwenden:

6 Länder werden den Aufschub gewähren: Österreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Island

22 Länder werden keinen Aufschub gewähren: alle anderen

In einigen Fällen sind die vorstehend aufgeführten Positionen Absichtserklärungen, die noch nicht endgültig sind. Für eine detaillierte Tabelle zum Gebrauch der IFRS-Wahlrechte in den 28 Mitgliedsstaaten und Assoziierten Ländern - Stand 17. Januar 2005 - klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 40 KB).

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