Erhebung zur erweiterten Nutzung der IFRS in der EU
29.03.2005
Die Europäische Kommission hat ihre Erhebung in den 25 EU Mitgliedstaaten und den drei Assoziierten Ländern zu deren Umsetzungsplänen hinsichtlich der vier Wahlrechte, die nach der IAS-Verordnung der EU zulässig sind, auf einen aktuellen Stand gebracht: .
Die Europäische Kommission hat ihre Erhebung in den 25 EU Mitgliedstaaten und den drei Assoziierten Ländern zu deren Umsetzungsplänen hinsichtlich der vier Wahlrechte, die nach der IAS-Verordnung der EU zulässig sind, auf einen aktuellen Stand gebracht:
| Verpflichtende oder zulässige Anwendung von IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen |
| Verpflichtende oder zulässige Anwendung von IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens |
| Erlaubnis, die IFRS-Anwendung bis 2007 aufzuschieben für Unternehmen, deren Börsennotierung lediglich in Gläubigertiteln erfolgt |
| Erlaubnis, die IFRS-Anwendung bis 2007 aufzuschieben für Unternehmen, die außerhalb der EU börsennotiert sind und die ihre primären Abschlüsse nicht nach EU-Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen (in den meisten Fällen werden dies die US GAAP sein). |
Hier ist ein Überblick über die aktuellen Ergebnisse:
EU-Erhebung zur Nutzung der Wahlrechte aus der IAS-Verordnung | ||||||||||||||||||||||
Gebrauch von IFRS im Einzelabschluss börsennotierter Gesellschaften:
Gebrauch von IFRS im Konzernabschluss nicht börsennotierter Gesellschaften:
Aufschub bis 2007 für Unternehmen, die lediglich Gläubigertitel zum Handel begeben haben:
Aufschub bis 2007 für Unternehmen, die außerhalb der Eu gelistet sind und keine EU-Rechnungslegungsgrundsätze verwenden:
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In einigen Fällen sind die vorstehend aufgeführten Positionen Absichtserklärungen, die noch nicht endgültig sind. Für eine detaillierte Tabelle zum Gebrauch der IFRS-Wahlrechte in den 28 Mitgliedsstaaten und Assoziierten Ländern - Stand 17. Januar 2005 - klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 40 KB).