CFA-Institut unterstützt FASB und SEC hinsichtlich Aktienoptionen

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29.03.2005

In einem an die Vorsitzenden der SEC und FASB gerichteten Brief drängte der Präsident des CFA-Instituts diese Institutionen, "mit der geplanten Einführung der neuen Regeln zur Aufwandsverbuchung von Aktienoptionen, wie sie in FAS 123(R) niedergelegt sind, fortzufahren.

[...] Jede Argumentation, wonach ein Anhalten oder eine Verschiebung der Aufwandsverbuchung irgendwie gut für Investoren sei, ist blanker Unsinn. Auf diese wird schlicht die Unterbewertung des Personalaufwands fortgesetzt." Mit Blick auf Bewertungsthemen verweist der Brief die erfolgreiche Einführung von IFRS 2:

Die Frage, wie Aktienoptionen zu bewerten sind, stellt keinen stichhaltigen Grund dar, auf die Aufwandserfassung zu verzichten. Das Thema Aufwandserfassung bei Aktienoptionen ist über Jahrzehnte hinweg erforscht und diskutiert worden. Über eine vergleichbare Zeitspanne sind Bewertungsmodelle von Brachenexperten, Nobelpreisträgern und führenden Rechnungslegern verfeinert worden. Es ist schlicht eine Tatsache, dass derartige Berechnungen nie eine exakte Wissenschaft sein werden. Die Schätzung des Abschreibungsverlaufs ist es ebenso wenig. Trotzdem funktionieren die Standardverfahren nach den IFRS-Regeln gut, werden freiwillig bereits von mehr als 900 US-amerikanischen Unternehmen angewendet und stellen eine einschneidende Verbesserung gegenüber einer Nichterfassung des Aufwands dar.

Klicken Sie hier, um den Brief herunterzuladen (in englischer Sprache, 34 KB).

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