Drei Vorschläge von IFRIC zur Abbildung von Konzessionsvereinbarungen

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04.03.2005

das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat drei zusammenhängende Interpretationsentwürfe mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht (alle Dateien in englischer Sprache): .

das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat drei zusammenhängende Interpretationsentwürfe mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht (alle Dateien in englischer Sprache):

D12 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model (Konzessionsvereinbarungen - Bestimmung des Rechnungslegungsmodells, 131 KB)

D13 Service Concession Arrangements - the Financial Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Finanzielle-Vermögenswerte-Modell, 98 KB)

D14 Service Concession Arrangements - the Intangible Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Immaterielle-Vermögenswerte-Modell, 107 KB)

Konzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen, bei denen eine Regierung oder eine anderweitige Körperschaft Verträge mit privatwirtschaftlichen Betreibern abschießt, deren Inhalt die Bereitstellung öffentlicher Dienste wie bspw. Straßen, Energieversorgung, Gefängnisse oder Krankenhäuser ist. D12 schlägt vor, dass, wenn der Konzessionsgeber die Kontrolle darüber behält, wie die Infrastruktureinrichtung während und nach der Konzession genutzt wird (wie dies häufig der Fall ist), der Betreiber diese Infrastruktureinrichtung nicht als Sachanlagevermögen bilanzieren soll. Der Betreiber kann derartige Einrichtungen für Zwecke der Konzession herstellen oder erwerben. Wenn er dies tut, so soll er die für den Konzessionsgeber durchgeführten Baumaßnahmen als Fertigungsauftrag bilanzieren und die Rechte, die er im Gegenzug vom Konzessionsgeber erhält, als Vermögenswert ansetzen. D13 und D14 geben Hinweise, wie der Betreiber die maßgeblichen IFRS anwenden sollte, wenn er einen finanziellen bzw. einen immateriellen Vermögenswert ansetzt. Beide Entwürfe behandeln den Ansatz von Fertigungserlösen und -kosten sowie von Konzessionsrechten und -pflichten (wie Reparatur- und Instandhaltungsverpflichtungen) dem Grunde und der Höhe nach. IFRIC schlägt vor, dass die drei Interpretationen für Geschäftsjahre, die an oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen, in Kraft treten. Eine vorzeitige Anwendung würde zugelassen. Stellungnahmen werden bis zum 3. Mai 2005 erbeten.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 76 KB).

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