Abschnitt
404 fordert von Unternehmen, dem Jahresabschluss einen Bericht des
Managements über die internen Kontrollen des Unternehmens bei der
Finanzberichterstattung und einen begleitenden Bericht des
Wirtschaftsprüfers beizufügen. Nach der jüngsten Fristverlängerung müssen
ausländische Emittenten, die Jahresabschlüsse im Format 20-F oder 40-F
einreichen, die Vorschriften über die internen Kontrollen erstmals für
Geschäftsjahre befolgen, die am oder nach dem 15. Juli 2006 enden. Das
entspricht einem einjährigen Aufschub, gerechnet vom ursprünglichen
verlautbarten Datum 15. Juli 2005. Die SEC merkt dazu an, dass der Grund für
die Fristverlängerung für ausländische Unternehmen
darin
bestünde, dass „viele ausländische Emittenten neben den neuen
Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch
Änderungen im regulatorischen und Rechnungslegungsumfeld gefordert seien. So
seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre
Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS) aufzustellen.“ Sie können die Presseerklärung und die
überarbeitet Vorschrift der SEC durch Anklicken der nachfolgenden Links
einsehen (beide in englischer Sprache):