SEC gewährt ausländischen Emittenten ein Jahr Aufschub bei der Anwendung von SOX 404

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03.03.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat das Datum der Befolgung von Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley-Acts durch ausländische Emittenten und Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, abermals hinausgeschoben.

Abschnitt 404 fordert von Unternehmen, dem Jahresabschluss einen Bericht des Managements über die internen Kontrollen des Unternehmens bei der Finanzberichterstattung und einen begleitenden Bericht des Wirtschaftsprüfers beizufügen. Nach der jüngsten Fristverlängerung müssen ausländische Emittenten, die Jahresabschlüsse im Format 20-F oder 40-F einreichen, die Vorschriften über die internen Kontrollen erstmals für Geschäftsjahre befolgen, die am oder nach dem 15. Juli 2006 enden. Das entspricht einem einjährigen Aufschub, gerechnet vom ursprünglichen verlautbarten Datum 15. Juli 2005. Die SEC merkt dazu an, dass der Grund für die Fristverlängerung für ausländische Unternehmen darin bestünde, dass „viele ausländische Emittenten neben den neuen Berichtsanforderungen an die internen Kontrollsysteme bereits durch Änderungen im regulatorischen und Rechnungslegungsumfeld gefordert seien. So seien beispielsweise viele europäische Unternehmen damit beschäftigt, ihre Abschlüsse im Jahr 2005 erstmals nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen.“ Sie können die Presseerklärung und die überarbeitet Vorschrift der SEC durch Anklicken der nachfolgenden Links einsehen (beide in englischer Sprache):

Presseerklärung

Überarbeitete SEC-Vorschrift

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