Near-final Draft von IFRS 7 für Abonnenten verfügbar

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25.05.2005

Der IASB hat in dem Bereich seiner Website, der nur Abonnenten zugänglich ist, den „beinahe endgültigen‟ Entwurf (Near-final Draft) von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben zur Verfügung gestellt.

So ein Entwurf ist einer, dem nur noch die formale Zustimmung durch den Board fehlt und bei dem nur noch relativ geringfügige redaktionelle Änderungen erwartet werden. IFRS 7 wird IAS 30 Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen und die Angabeabschnitte von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis und Angaben ersetzen. Der Standard wird für alle Unternehmen gelten und folgende Angaben fordern:

die Bedeutung der Finanzinstrumente für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens sowie

qualitative und quantitative Informationen zur Risikoposition in Finanzinstrumenten, einschließlich Mindestangaben zu Kredit-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

IFRS 7 wird für Berichtsjahre gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird. Wenn sich ein Unternehmen entschließt, IFRS 7 für Berichtsperioden anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2006 beginnen (z.B. für das Kalenderjahr 2005), muss es keine Vergleichsinformationen (= für das Kalenderjahr 2004) zu den geforderten Risikoangaben liefern.

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