Formulierungsvorschläge für britische IFRS-Prüfungsberichte

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25.05.2005

Der britische Auditing Practices Board (APB) hat den Entwurf eines Bulletins mit dem Titel Prüfungsberichte zu Abschlüssen veröffentlicht und zur Stellungnahme eingeladen.

Für alle britischen Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich in der EU gehandelt werden, schlägt der APB vor, dass der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den für die Europäische Union geltenden IFRS als primären Berichtsrahmen Bezug nimmt:

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht in Übereinstimmung mit den IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden ...

Der Bulletinentwurf hält fest, dass viele Unternehmen in der Lage sein werden, sowohl Übereinstimmung mit den IFRS, die vom IASB veröffentlicht wurden, als auch mit den IFRS, die für die Anwendung in der EU übernommen wurden, geltend zu machen. Wenn das der Fall ist und wenn das Unternehmen möchte, dass der Prüfer auch über die Übereinstimmung mit den IFRS berichtet, schlägt der Bulletinentwurf vor, dass der Prüfer ein separates zweites Testat bezüglich der Übereinstimmung mit dem vollen Satz der IFRS abgibt. Der Vorschlag lautet folgendermaßen:

Wie in Anmerkung X erklärt, erfüllt der Konzern neben den IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden, auch die IFRS, die vom International Accounting Standards Board herausgegeben wurden. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht in Übereinstimmung mit den IFRS ...

Der englischsprachige Entwurf des Bulletins kann von der Website des APB heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden bis zum 1. August 2005 erbeten.

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