Hinweise zur Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS

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10.05.2005

Das Auditing Practices Board (APB) in Großbritannien hat den Entwurfs eines Bulletins mit der Nummer 2005/3 herausgegeben, in dem weitere Prüfungshinweise in Bezug auf die erstmalige Anwendung von IFRS in Großbritannien und Irland gegeben werden.

Im August 2004 hatte der APB vorläufige Hinweise zu Sachverhalten veröffentlicht, die auftreten, wenn Unternehmen von britischen/irischen Rechnungslegungsvorschriften auf IFRS übergehen. Das neue Bulletin beleuchtet eine Reihe weiterer Sachverhalte, einschließlich der prüferischen Durchsicht von Informationen im Zwischenbericht des ersten Jahres der Anwendung von IFRS. Zitat aus dem Bulletin:

Ungeachtet des erreichten Fortschritts bei Lösung vieler juristischer und aufsichtsrechtlicher Sachverhalte bestehen nach wie vor einige Unsicherheiten. Insbesondere die genaue Formulierung, die im Prüfungsbericht verwendet werden sollte, wenn der angewendete Rechnungslegungssystem beschrieben wird, ist nach wie vor Gegenstand der Diskussion. Die Formulierung, die im Entwurf des Bulletin verwendet wird, lautet "die IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden", aber es gibt andauernde Diskussionen in Europa über die beste Wortwahl. Der APB favorisiert bei dieser Angelegenheit ein einheitliches Vorgehen in Europa; dementsprechend wird dieses Bulletin als Zwischendokument herausgegeben, und die verwendete Beschreibung des angewendeten Rechnungslegungssystems kann sich ändern, wenn in Europa Übereinstimmung hinsichtlich einer anders lautenden Bezeichnung erzielt.

Sie können die Hinweise von der Website des APB herunterladen (in englischer Sprache, 218 KB). Die Presseerklärung finden Sie hier (ebenfalls in englischer Sprache, 25 KB).

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