EFRAG empfiehlt der EU, IFRIC 3 nicht zu übernehmen

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07.05.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte ihre Empfehlung zu IFRIC 3 Emissionsrechte an die Europäische Kommission übergeben.

Sie empfiehlt, dass die Kommission IFRIC 3 nicht für die Anwendung in Europa übernehmen sollte. EFRAGs vordringlicher Grund besteht darin, dass

[IFRIC 3] eine Bewertungsinkongruenz (bei der einige Posten zu Anschaffungskosten bewertet werden (IAS 38 und IAS 20) und andere zum beizulegenden Zeitwert (IAS 37)) und eine Ausweisinkongruenz schafft (weil einige Erfolge in der Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 37 und IAS 20) und andere im Eigenkapital gezeigt würden (IAS 38)). [...]

EFRAG ist der Ansicht, dass die Anwendung von IFRIC 3 nicht immer zu relevanter Finanzinformation führen wird, weil sie in bestimmten Fällen nicht die ökonomische Realität den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend widerspiegelt. EFRAG ist ferner der Ansicht, dass die Nachteile, die einer Übernahme der Interpretation mit sich bringen würde, die Vorteile aus dem Vorliegen von Hinweisen zur Bilanzierung der Emissionsrechtesysteme überwiegen. EFRAG ist daher zu dem Schluss gekommen, dass IFRIC 3 nicht alle der Anforderungen aus der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anwendung der International Accounting Standards erfüllt. [...]

Aus den vorstehenden Gründen glauben wir, dass es nicht im europäischen Interesse liegt, IFRIC 3 in seiner vorliegenden Form zu übernehmen. EFRAG empfiehlt daher, dass die EU-Kommission IFRIC 3 Emissionsrechte nicht übernimmt.

Klicken Sie hier, um EFRAGs Stellungnahme herunterzuladen (in englischer Sprache, 303 KB). EFRAG hat auf seiner Website außerdem den Entwurf einer Stellungnahme zu IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate eingestellt (in englischer Sprache, 116 KB).

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