SEC wird über außerbilanzielle Sachverhalte berichten

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05.05.2005

Im Rahmen seiner Bemerkungen beim Frühjahrsforum der amerikanischen Akademie der Versicherungsmathematiker in Washington am 3. Mai 2005 sagte der leitende Rechnungsleger (Chief Accountant) der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC, dass diese im Verlauf des Monats einen Bericht über Zweckgesellschaften, außerbilanzielle Schulden und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte einschließlich Leasing und Pensionsverpflichtungen herausbringen.

Abschnitt 401 des Sarbanes-Oxley-Acts verpflichtet die SEC, die von Emittenten eingereichten Unterlagen und deren Angaben zu untersuchen, um das Ausmaß außerbilanzieller Geschäfte (einschließlich Vermögenswerten, Schulden, Leasingvereinbarungen, Verluste und der Nutzung von Zweckgesellschaften) zu ermitteln. Ferner soll mit dieser Untersuchung ermittelt werden, ob die Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, die den Investoren die Wirkungsweise solcher außerbilanzieller Geschäfte in transparenter Weise widerspiegeln.

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