Hinweise zur Angabe der IFRS-Auswirkungen

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01.05.2005

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat ihre Erwartungen über Art und Umfang der Angaben in den Jahresabschlüssen zum 30. Juni 2005 dargelegt, die nach dem australischen Rechnungslegungsstandard AASB 1047 'Angaben zur Auswirkung der Anwendung der australischen Pendants der International Financial Reporting Standards' erforderlich sind.

Um den Abschlussadressaten bei deren Informationssammlung über den Wechsel auf IFRS behilflich zu sein, erfordert AASB 1047 die Angabe von:

  • jedweden bekannten oder verlässlich schätzbaren Informationen über die zahlenmäßigen Auswirkungen auf den Abschluss, wäre dieser nach IFRS erstellt worden; oder
  • falls derartige Auswirkungen nicht bekannt oder verlässlich abzuschätzen sind, die Äußerung dieses Umstands. In diesem Fall schlägt AASB 1047 vor, dass Unternehmen ihre im Jahr 2004 getätigten Angaben zum Management des Übergangs auf IFRS und zu den wesentlichen Unterschieden bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, mit denen gerechnet wird, aktualisieren.

In dem Maße, wie ein Unternehmen die zahlenmäßige Auswirkung einiger, aber nicht aller wesentlichen Änderungen der Bilanzierungsmethoden kennt oder verlässlich abschätzen kann, ist die ASIC der Ansicht, dass die Angaben zahlenmäßige Auswirkungen jener Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich verlässlich schätzen lassen, sowie eine beschreibende Erläuterung aller nicht quantifizierbaren Posten umfassen sollten. Die Äußerung der ASIC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

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