Mai

SEC wird Stellungnahmen künftig veröffentlichen

10.05.2005

Ab dem 12. Mai 2005 wird die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) Stellungnahmen und Antwortschreiben an die bei ihr registrierten Unternehmen zu nach dem 1. August 2004 eingereichten und von ihren Bereichen, der Division of Corporation Finance und der Division of Investment Management, durchgesehenen Unterlagen veröffentlichen.

Die Stellungnahmen werden einzeln über das EDGAR-System der SEC auf der Seite www.sec.gov herausgegeben, allerdings nicht früher als 45 Tage nach dem Abschluss der Durchsicht der Unterlagen.

Hinweise zur Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS

10.05.2005

Das Auditing Practices Board (APB) in Großbritannien hat den Entwurfs eines Bulletins mit der Nummer 2005/3 herausgegeben, in dem weitere Prüfungshinweise in Bezug auf die erstmalige Anwendung von IFRS in Großbritannien und Irland gegeben werden.

Im August 2004 hatte der APB vorläufige Hinweise zu Sachverhalten veröffentlicht, die auftreten, wenn Unternehmen von britischen/irischen Rechnungslegungsvorschriften auf IFRS übergehen. Das neue Bulletin beleuchtet eine Reihe weiterer Sachverhalte, einschließlich der prüferischen Durchsicht von Informationen im Zwischenbericht des ersten Jahres der Anwendung von IFRS. Zitat aus dem Bulletin:

Ungeachtet des erreichten Fortschritts bei Lösung vieler juristischer und aufsichtsrechtlicher Sachverhalte bestehen nach wie vor einige Unsicherheiten. Insbesondere die genaue Formulierung, die im Prüfungsbericht verwendet werden sollte, wenn der angewendete Rechnungslegungssystem beschrieben wird, ist nach wie vor Gegenstand der Diskussion. Die Formulierung, die im Entwurf des Bulletin verwendet wird, lautet "die IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden", aber es gibt andauernde Diskussionen in Europa über die beste Wortwahl. Der APB favorisiert bei dieser Angelegenheit ein einheitliches Vorgehen in Europa; dementsprechend wird dieses Bulletin als Zwischendokument herausgegeben, und die verwendete Beschreibung des angewendeten Rechnungslegungssystems kann sich ändern, wenn in Europa Übereinstimmung hinsichtlich einer anders lautenden Bezeichnung erzielt.

Sie können die Hinweise von der Website des APB herunterladen (in englischer Sprache, 218 KB). Die Presseerklärung finden Sie hier (ebenfalls in englischer Sprache, 25 KB).

Daten für die Europäische IASB-Roadshow bekannt gegeben

09.05.2005

Der IASB organisiert gemeinsam mit nationalen Standardsetzern eine Reihe an "Roadshows" in einigen Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Üblicherweise wird jede Veranstaltung aus einer dreistündigen Sitzung mit mehreren Board und Stabsmitgliedern und ungefähr 20 Finanz- und Rechnungslegungsvorständen sowie einer Pressekonferenz bestehen. Der Fokus wird auf gegenwärtigen und zukünftigen Projekten des Boards liegen. Der Plan sieht wie folgt aus:

Den Haag, Niederlande – Montag, 6. Juni 2005

Frankfurt, Deutschland – Mittwoch, 8. Juni 2005

Kopenhagen, Dänemark – Donnerstag, 9. Juni 2005

Helsinki, Finnland – Freitag, 10. Juni 2005

Rom, Italien – Montag, 13. Juni 2005

Brüssel, Belgien – Mittwoch, 15. Juni 2005

Vilnius, Litauen – Mittwoch, 15. Juni 2005

Wien, Österreich – Freitag, 17. Juni 2005

Oslo, Norwegen – Montag und Dienstag, 27.-28. Juni 2005

Lissabon, Portugal – Donnerstag, 30. Juni - Freitag, 1. Juli 2005

Zürich, Schweiz – Montag und Dienstag, 4.-5. Juli 2005

London, Großbritannien – Freitag, 8. Juli 2005

Stockholm, Schweden – Dienstag, 13. September 2005

Dublin, Irland – Erwartet für September 2005

Paris, Frankreich – Erwartet für September 2005

Athen, Griechenland – noch festzulegen

Warschau, Poland – Erwartet für September 2005

Rede des FASB-Vorsitzenden Herz zum Thema Komplexität

08.05.2005

Wir haben eine Rede des FASB-Vorsitzenden Robert H.

Herz (in englischer Sprache, 46 KB) zum Thema "Komplexität des Rechnungslegungssystems" eingestellt, die er auf der Jahrestagung 2005 der US-amerikanischen Wirtschaftsprüfervereinigung AICPA zu aktuellen Entwicklungen bei SEC und PCAOB gehalten hat. In unserem Newsbeitrag vom 6. Dezember 2005 hatten wir die Vorträge von elf SEC-Vertretern, einschließlich dem des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox, eingestellt. Nachfolgend ein Auszug aus der Rede von Herz:

Lange Zeit als eine Stärke unseres Rechnungslegungssystems gepriesen, stellen Detailtiefe und Umfang von Bilanzierungs-, Prüfungs- und Berichtsvorschriften mittlerweile eine wesentliche Herausforderung für den Erhalt und die Erhöhung von Qualität und Transparenz unserer Rechnungslegung gegenüber Anlegern und Kapitalmärkten dar. Viele, unter ihnen einige Mitglieder des FASB, sind der Ansicht, das gegenwärtige System habe zur Entwicklung eines checklistenorientierten, Form-over-Substance-Ansatzes von Bilanzierung, Prüfung und Berichtswesen bei Erstellern, Prüfern und Aufsichtsbehörden geführt, welcher die Professionalität untergräbt und in zunehmendem Maße die Einbindung von Fachexperten notwendig macht, um die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sicherzustellen. Er hat jenen einen fruchtbaren Boden geschaffen, die versuchen, zum Erreichen gewünschter bilanzieller Ergebnisse Transaktionen im Geiste von "Form over Substance" zu strukturieren. Diese Komplexität hat außerdem Kosten und Aufwand der Rechnungslegung erhöht, die dann überproportional von kleinen und nicht börsennotierten Unternehmen und deren Prüfern zu schultern sind. Darüber hinaus hat es dazu geführt, dass viele, die mit der Komplexität von Bilanzierung, Prüfung und Berichterstattung nicht vertraut sind, begonnen haben, Rechnungslegung als eine Art Black Box zu betrachten. Dies führt zu einem Mangel an Transparenz und erheblicher analytischer Komplexität bei der Nutzung offengelegter Finanzinformationen für professionelle Investoren und Analysten. Ebenso wird er als ein Faktor zu der ebenso inakzeptabel hohen wie steigenden Anzahl von Bilanzkorrekturen börsennotierter Unternehmen gesehen.

EFRAG empfiehlt der EU, IFRIC 3 nicht zu übernehmen

07.05.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hatte ihre Empfehlung zu IFRIC 3 Emissionsrechte an die Europäische Kommission übergeben.

Sie empfiehlt, dass die Kommission IFRIC 3 nicht für die Anwendung in Europa übernehmen sollte. EFRAGs vordringlicher Grund besteht darin, dass

[IFRIC 3] eine Bewertungsinkongruenz (bei der einige Posten zu Anschaffungskosten bewertet werden (IAS 38 und IAS 20) und andere zum beizulegenden Zeitwert (IAS 37)) und eine Ausweisinkongruenz schafft (weil einige Erfolge in der Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 37 und IAS 20) und andere im Eigenkapital gezeigt würden (IAS 38)). [...]

EFRAG ist der Ansicht, dass die Anwendung von IFRIC 3 nicht immer zu relevanter Finanzinformation führen wird, weil sie in bestimmten Fällen nicht die ökonomische Realität den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend widerspiegelt. EFRAG ist ferner der Ansicht, dass die Nachteile, die einer Übernahme der Interpretation mit sich bringen würde, die Vorteile aus dem Vorliegen von Hinweisen zur Bilanzierung der Emissionsrechtesysteme überwiegen. EFRAG ist daher zu dem Schluss gekommen, dass IFRIC 3 nicht alle der Anforderungen aus der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anwendung der International Accounting Standards erfüllt. [...]

Aus den vorstehenden Gründen glauben wir, dass es nicht im europäischen Interesse liegt, IFRIC 3 in seiner vorliegenden Form zu übernehmen. EFRAG empfiehlt daher, dass die EU-Kommission IFRIC 3 Emissionsrechte nicht übernimmt.

Klicken Sie hier, um EFRAGs Stellungnahme herunterzuladen (in englischer Sprache, 303 KB). EFRAG hat auf seiner Website außerdem den Entwurf einer Stellungnahme zu IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate eingestellt (in englischer Sprache, 116 KB).

Stellungnahme von Deloitte zu Dienstleistungskonzessionen

07.05.2005

Wir haben unsere Stellungnahme zu IFRICs Abfolge der drei Interpretationsentwürfe zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen eingereicht.

Dienstleistungskonzessionen sind Vereinbarungen, bei denen eine Regierung oder anderweitige Körperschaft Verträge mit privaten Betreibern zum Angebot öffentlicher Dienstleistungen eingeht, bspw. Straßen, Energieversorgung, Gefängnisse oder Krankenhäuser. Die Interpretationsentwürfe sehen zwei Rechnungslegungsmodelle vor - das Modell eines finanziellen Vermögenswertes und das Modell eines immateriellen Vermögenswertes. Das maßgebliche Modell hängt davon ab, ob es im Wesentlichen in der Verantwortung des Konzessionsgebers oder der Nutzer liegt, den Betreiber für die Dienstleistung unter der Konzession zu bezahlen. Die Stellungnahme von Deloitte können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 135 KB). Hier ist ein Ausschnitt:

Aus heutiger Sicht glauben wir, dass es besser gewesen wäre, dieses Projekt von Anfang an zu einem Projekt des Boards zu machen, aus dem ein Rechnungslegungsstandard hervorgeht. Vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Phase des Projekts und dem verzweifelten Bedürfnis des Marktes nach diesen drei Interpretationen sind wir allerdings der Ansicht, dass IFRIC das Projekt zügig zu einem Ende bringen sollte. [...] Wir haben eine ganze Reihe an vordringlichen Bedenken, bei denen wir der Ansicht sind, dass es sich um grundlegende Fehler in den von IFRIC vorgeschlagenen Rechnungslegungsmodellen handelt.

Tagesordnung für die Maisitzung des IASB bekannt gegeben

06.05.2005

Der IASB wird seine monatliche Boardsitzung von Montag bis Mittwoch, 16. bis 18. Mai 2005, in seinen Londoner Räumen abhalten.

Nachfolgend ist die Tagesordnung für die Sitzung wiedergegeben.

16. - 18. Mai 2005, London

Montag, 16. Mai 2005 (nur Nachmittag)

Bewertung beim erstmaligen Ansatz - Entwurf eines Diskussionspapiers mit dem Titel Bewertungsmaßstäbe in der Rechnungslegung: Bewertung beim erstmaligen Ansatz

Kurzfristige Konvergenz - Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Dienstag, 17. Mai 2005

Versicherungsverträge - Bilanzierung von Nicht-Leben-Verträgen

Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Vorgehen bei der Erwägung möglicher Änderungen der Ausweis- und Angaben in den IFRS für KMU

Rahmenkonzept - Qualitative Eigenschaften von Finanzinformationen

Erfolgsberichterstattung - Auswirkungen der im April gefassten Boardbeschlüsse bei Segment A auf das Ergebnis je Aktie

Mittwoch, 18. Mai 2005 (nur Vormittag)

IFRIC X Schulden aus der Teilnahme an einem bestimmten Markt - Elektro- und Elektronikschrott - Genehmigung der vorgeschlagenen Interpretation

Aktienbasierte Vergütung - Infolge IFRICs jüngster Erörterungen von D11 wird der Board über Ergänzungen von IFRS 2 im Hinblick auf Annullierungen und die Definitionen der Erfüllungsbedingungen beraten

IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben - Angaben zu Gewinnen am Tag 1 und Ergänzungen an IFRS 4

EU strebt "politische Verantwortlichkeit" für den IASB an

06.05.2005

In einem Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik (2005-2010) stellt die Europäische Kommission ihre Prioritäten in der Finanzdienstleistungspolitik für die nächsten fünf Jahre vor, mit dem Ziel, einen integrierten, offenen und wettbewerbsstarken Finanzmarkt zu fördern, "auf dem Finanzdienstleistungen und Kapital frei innerhalb der EU zu den geringstmöglichen Kosten zirkulieren können - mit angemessenen und wirksamen Graden von Aufsicht, Finanzstabilität und einem hohen Grad an Verbraucherschutz." Die Verordnung, nach der europäische börsennotierte Unternehmen pflichtmäßig nach IFRS bilanzieren müssen und Mitgliedstaaten das Recht eingeräumt wird, die IFRS auch auf nicht börsennotierte Unternehmen auszudehnen, ist Teil dieser Politik.

Das Grünbuch schlägt vor, dass Aufsicht und Verantwortlichkeit des IASB einer Verschärfung bedürfen:

Die Debatte über die künftige Führung, Finanzierung und politische Verantwortlichkeit der internationalen Normungseinrichtungen wie dem International Accounting Standards Board ist von wachsender politischer Bedeutung. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die öffentliche Kontrolle dieser Strukturen ausgebaut werden muss, um eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien, eine ausreichende Transparenz , die Einhaltung der Prozeduren und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen.

In Anhang 1 des Papiers wird der Dialog der Aufsichtsbehörden von EU und USA erörtert. Ein Kernziel der Kommission besteht darin, "auf Gleichwertigkeit/Konvergenz zwischen IAS und US-GAAP hinzuarbeiten - eine Übereinkunft über den Weg und einen Zeitplan sind nun drängend." In dem Papier wird festgehalten, dass die Kommission bis Ende 2006 oder Anfang 2007 warten wird, bevor sie eine Entscheidung über die Gleichwertigkeit eines Rechnungslegungssystems eines Drittlandes (Kanada, Japan oder USA) mit den IFRS fällen wird. Nachfolgend können Sie folgende Dokumente herunterladen:

Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik (2005-2010) (76 KB)

Anhang 1 (88 KB)

Anhang 2 (36 KB)

Die Kommission hat um Stellungnahmen zu ihrer Politik bis zum 1. August 2005 gebeten.

Vergleich von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen und IFRS

06.05.2005

Am 10. April 2005 bat der kanadische Accounting Standards Board (AcSB) um Stellungnahmen zum Entwurf seines strategischen Plans mit dem Titel Rechnungslegungsstandards in Kanada: Zukünftige Richtungen.

Der Entwurf des Plan beinhaltet des Vorschlag des AcSB, wonach börsennotierte Unternehmen in Kanada den IFRS statt den kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen folgen sollten und dafür eine fünfjährige Übergangsperiode eingeräumt bekämen. Um denjenigen, die Stellung zum Plan beziehen wollen, fundierter das Ausmaß des Wandels, den die vorgeschlagene Konvergenz mit IFRS umfassen mag, zu verstehen zu geben, hat der Stab des AcSB einen überblickartigen Vergleich der kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze mit IFRS zum 31. März 2005 erstellt. Für diejenigen, die an einem Vergleich auf fachlicher Ebene interessiert sind, entwickelt der Stab ferner einen detaillierteren Vergleich. Dieser Vergleich soll vor dem 31. Juli 2005 verfügbar sein. Nachfolgend können Sie folgende Dokumente herunterladen:

Vergleich von IFRS mit den kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen (in englischer Sprache, 206 KB)

Entwurf des strategischen Plans des AcSB (in englischer Sprache)

Problem mit IAS 27 für britische Unternehmen

06.05.2005

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat ein Informationsbulletin an den IASB und Andere übermittelt, in dem auf ein Problem bei der Anwendung von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse durch britische Unternehmen (und höchstwahrscheinlich auch andere) hingewiesen wird.

IAS 27 verlangt, dass Investoren Erfolge aus Tochterunternehmen "nur in dem Maße erfassen, in welchem der Investor Ausschüttungen aus aufgelaufenen Gewinnen des Tochterunternehmens erhält, die nach dem Tag des Erwerbs entstanden sind." Jedwede erhaltene Ausschüttung von Gewinnen, die vor dem Erwerb entstanden sind, wird als Rückerhalt der Anschaffungskosten der Beteiligung behandelt. Infolge der rückwirkenden Übergangsvorschriften von IFRS 1 für erstmalige Anwender von IFRS "muss ein Mutterunternehmen sämtliche früheren Ausschüttungen jedes seiner Tochterunternehmen darauf hin untersuchen, ob sie aus Gewinnen resultieren, die vor dem Erwerbszeitpunkt entstanden sind. Einige Mutterunternehmen besitzen eine erkleckliche Zahl an Tochterunternehmen und müssen Daten erheben und analysieren - die in einigen Fällen nicht mehr verfügbar oder aufgrund von innerkonzernlichen Umstrukturierungen verzerrt sind -, und zwar seit dem ursprünglichen Erwerbszeitpunkt. In vielen Fällen wird sich dies wahrscheinlich als überaus aufwändige Angelegenheit darstellen." Das ICAEW drängt auf eine kurzfristige Ergänzung von IFRS 1, um die Hürde zu mindern. Klicken Sie hier, um das Informationsbulletin des ICAEW herunterzuladen (in englischer Sprache, 29 KB).

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