Mai

Frist für die Beantwortung des KMU-Fragebogens verlängert

05.05.2005

Auf Bitten von Adressaten hat der IASB die Frist für die Beantwortung des Fragebogens zur Rechnungslegung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zum 30. Juni 2005 verlängert.

Der Fragebogen dient der Erhebung von Ansichten darüber, ob irgendeiner der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze in den International Financial Reporting Standards für KMU modifiziert werden soll. Klicken Sie hier, um die Presseerklärung des IASB herunterzuladen (in englischer Sprache, 42 KB).

SEC wird über außerbilanzielle Sachverhalte berichten

05.05.2005

Im Rahmen seiner Bemerkungen beim Frühjahrsforum der amerikanischen Akademie der Versicherungsmathematiker in Washington am 3. Mai 2005 sagte der leitende Rechnungsleger (Chief Accountant) der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC, dass diese im Verlauf des Monats einen Bericht über Zweckgesellschaften, außerbilanzielle Schulden und damit in Zusammenhang stehende Sachverhalte einschließlich Leasing und Pensionsverpflichtungen herausbringen.

Abschnitt 401 des Sarbanes-Oxley-Acts verpflichtet die SEC, die von Emittenten eingereichten Unterlagen und deren Angaben zu untersuchen, um das Ausmaß außerbilanzieller Geschäfte (einschließlich Vermögenswerten, Schulden, Leasingvereinbarungen, Verluste und der Nutzung von Zweckgesellschaften) zu ermitteln. Ferner soll mit dieser Untersuchung ermittelt werden, ob die Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, die den Investoren die Wirkungsweise solcher außerbilanzieller Geschäfte in transparenter Weise widerspiegeln.

Börse in Hongkong führt Angaben zum Übergang auf IFRS ein

04.05.2005

Die Börse in Hongkong hat Angabevorschriften zum Übergang auf IFRS für den erstmaligen Zugang und die laufende Berichterstattung eingeführt.

Diese Angaben beziehen sich auf die Auswirkungen des Übergangs auf Rechnungslegungsstandards in Hongkong zum 1. Januar 2005. Die Standards stimmen - mit Ausnahme des Datums des Inkrafttretens - wörtlich mit den IFRS überein. Sie können sich die Angabevorschriften hier herunterladen (in englischer Sprache, 41 KB).

Neue erläuternde Beispiele zu „Konzessionsvereinbarungen‟

04.05.2005

Am 3. März 2005 hatte das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) drei zusammenhängende Interpretationsentwürfe mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht (s.

unsere Nachricht vom 4. März 2005):

D12 Service Concession Arrangements - Determining the Accounting Model (Konzessionsvereinbarungen - Bestimmung des Rechnungslegungsmodells)

D13 Service Concession Arrangements - the Financial Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Modell der Finanzinstrumente)

D14 Service Concession Arrangements - the Intangible Asset Model (Konzessionsvereinbarungen - Das Modell der immateriellen Vermögenswerte)

Die Interpretationsentwürfe enthalten Beispiele, die die Anwendung der beiden Rechnungslegungsmodelle erläutern. Aus Illustrationsgründen sind die Beispiele auf vereinfachenden Annahmen aufgebaut – zuvorderst auf der Annahme, dass die Konzessionen für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten. In der Praxis bestehen Konzessionen normalerweise für längere Zeiträume und basieren auf komplexeren Merkmalen als die in den Interpretationsentwürfen enthaltenen Beispiele. Eine Gruppe von Adressaten meinte, dass es für die Abgabe einer Stellungnahme sinnvoll sei, wenn man die Auswirkungen der Vorschläge auf Situationen sehen könne, die eher dem wirklichen Leben entsprächen. IFRIC stimmte dem zu, und die von diesen Adressaten entwickelten Beispiele können nun von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden (in englischer Sprache), ebenso wie die Interpretationsentwürfe selbst. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Mai 2005.

US-amerikanische SEC und japanische Finanzaufsicht diskutieren globale Konvergenz

04.05.2005

Der Vorsitzende der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC), William H.

Donaldson, und der japanische Minister für Finanzdienstleistungen, Tatsuya Ito, trafen am 3. Mai 2005 in Washington zusammen und sprachen unter anderem über die Ausweitung der Nutzung hochwertiger weltweit geltender Rechnungslegungsgrundsätze. Einer Verlautbarung der SEC zufolge "bekräftigten der Vorsitzende Donaldson und Minister Ito ihre Unterstützung für eine Konvergenz von Rechnungslegungsgrundsätzen. Zwischen ihnen herrscht Übereinstimmung, dass der Dialog zwischen dem US-amerikanischen FASB und dem japanischen Accounting Standards Board (ASBJ) ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Konvergenzbestrebungen ist." Die vollständige Erklärung der SEC finden Sie hier (in englischer Sprache).

Jahresbericht der FAF erörtert internationale Konvergenz

04.05.2005

Die Trägerorganisation des FASB, die FAF (Financial Accounting Foundation), erörtert in ihrem Jahresbericht für 2004 an vielen Stellen die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards (1,8 MB, in englischer Sprache).

Unter anderem ist ein Interview mit dem Vorsitzenden des FASB, Robert H. Herz, eingeschlossen. Herz stellt fest, dass „die Standardsetzungsaktivitäten des FASB durch drei Hauptziele bestimmt werden: (1) Verbesserung der Rechnungslegung, (2) Vereinfachung der Rechnungslegungsliteratur und des Standardsetzungsprozesses und (3) internationale Konvergenz.‟ Einige der Fragen und Antworten des Interviews beziehen sich auf Konvergenz – unter anderem die folgende:

Wie reagieren die Adressaten auf die Aussicht einer internationalen Konvergenz der Rechnungslegungsstandards?

Ganz allgemein gesagt, denke ich, hören wir zwei unterschiedliche Standpunkte zum Thema Konvergenz. Der erste lautet: „Warum dauert internationale Konvergenz so lange?‟ Diese Frage kommt von vielen professionellen Adressaten, z.B. von global tätigen Aktienanalysten und institutionellen Anlegern, von vielen ausländischen multinationalen Firmen und von einigen US-amerikanischen Firmen, die weltweit operieren. Der zweite Standpunkt lautet: „Ich bin für Konvergenz, aber sorgt dafür, dass die es so machen wie wir.‟ Das sagen die meisten US-amerikanischen Ersteller.

Wir versuchen, gemeinsam mit unseren Kollegen vom IASB Konvergenz auf einem systematischen Weg zu erreichen: durch Abstimmung unserer Tagesordnungen, durch gemeinsame Projekte zu den wesentlichen Sachverhalten, durch Zusammenarbeit bei der Verbesserung des Rahmenkonzeptes und dadurch, dass wir auf beiden Seiten Änderungen vorschlagen, um die Anzahl der bestimmter Themengebiete zu reduzieren, bei denen Unterschiede zwischen US-GAAP und den internationalen Standards bestehen. Aber Konvergenz bedeutet nun einmal Veränderung, und wir müssen durchgängig auf einen ordentlichen Standardisierungsprozess achten, damit wir nicht nur Konvergenz um der Konvergenz willen erreichen, sondern auch dazu beitragen, die Qualität der Rechnungslegungsstandards und damit die der darauf aufbauenden Finanzberichterstattung zu verbessern. Konvergenz ist gleichzeitig Prozess und Ziel, und auf dem Weg gibt es viele Zwischenstationen.

IFAC begrüßt die Erweiterung der KMU-Arbeitsgruppe des IASB

03.05.2005

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat eine Presseerklärung veröffentlicht (in englischer Sprache), in der sie die kürzlich vorgenommene Erweiterung der Arbeitsgruppe zu Standards für KMU des IASB begrüßt.

Die Erweiterung hatte das Ziel, sowohl mehr Ersteller und Adressaten von Abschlüssen kleiner und mittlerer Unternehmen in die Beratungsgruppe des IASB aufzunehmen als auch allgemein Personen mit besonderer Expertise bezüglich KMU. Letzten Monat hatte der IASB einen Fragebogen seines Stabs mit Fragen zu möglichen Veränderungen hinsichtlich der Ansatz- und Bewertungsgrundsätze in IFRS und ihrer Anwendung in IASB Standards für KMU veröffentlicht.

Ausgabe April 2005 von Accounting Roundup

02.05.2005

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup Newsletters vom 29. April 2005, die von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (154 KB).

Diese Ausgabe befasst sich mit aktuellen

Entwicklungen beim FASB - einschließlich einer vorläufigen FASB Staff Position (FSP) zu Optionsscheinen auf kündbare Aktien und vorgeschlagene Hinweise zu FAS 133 der DIG

Entwicklungen bei der EITF - einschließlich eines Vorschlags auf Ergänzung eines EITF-Sachverhalts zur Equity-Methode

Entwicklungen beim GASB - einschließlich dem Konzept Statement 3 Communication Methods in General Purpose External Financial Reports that Contain Basic Financial Statements sowie vorläufiger Sichtweisen zu Verpflichtungen aus der Beseitigung von Umweltschäden

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich einer endgültigen Regelung zur erstmaligen Anwendung der IFRS und der Verschiebung des Datums der Befolgung von FAS 123(R)

Entwicklungen beim PCAOB - einschließlich eines vorgeschlagenen Standards zur Berichterstattung über die Beseitigung wesentlicher Schwachstellen sowie

internationale Entwicklungen - einschließlich einer Ergänzung der Vorschriften zum Hedge Accounting in IAS 39, der Verlängerung der Kommentierungsfrist zu den IFRIC-Entwürfen zu Konzessionsvereinbarungen sowie des Fragebogens des Stabs zu Ansatz- und Bewertungsprinzipien von KMU.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

IASB schlägt Ergänzung an IFRS 6 vor

02.05.2005

Der IASB bittet um Stellungnahmen bis zum 3. Juni 2005 zu einer vorgeschlagenen geringfügigen Ergänzung an IFRS 6 Suche nach und Bewertung von Bodenschätzen und - als Konsequenz daraus - einer Ergänzung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards.

Sie können den englischsprachigen Entwurf unmittelbar von der Website des IASB herunterladen. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung würde klargestellt, dass ein Unternehmen, das zeitgleich (a) IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 und (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Pflicht, vergleichende Vorjahresangaben zu machen, sondern auch von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IFRS 6 in dem Vergleichsjahr befreit ist. Der Board hofft, die endgültige Ergänzung vor dem 30. Juni 2005 fertiggestellt zu haben.

Hinweise zur Angabe der IFRS-Auswirkungen

01.05.2005

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) hat ihre Erwartungen über Art und Umfang der Angaben in den Jahresabschlüssen zum 30. Juni 2005 dargelegt, die nach dem australischen Rechnungslegungsstandard AASB 1047 'Angaben zur Auswirkung der Anwendung der australischen Pendants der International Financial Reporting Standards' erforderlich sind.

Um den Abschlussadressaten bei deren Informationssammlung über den Wechsel auf IFRS behilflich zu sein, erfordert AASB 1047 die Angabe von:

  • jedweden bekannten oder verlässlich schätzbaren Informationen über die zahlenmäßigen Auswirkungen auf den Abschluss, wäre dieser nach IFRS erstellt worden; oder
  • falls derartige Auswirkungen nicht bekannt oder verlässlich abzuschätzen sind, die Äußerung dieses Umstands. In diesem Fall schlägt AASB 1047 vor, dass Unternehmen ihre im Jahr 2004 getätigten Angaben zum Management des Übergangs auf IFRS und zu den wesentlichen Unterschieden bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, mit denen gerechnet wird, aktualisieren.

In dem Maße, wie ein Unternehmen die zahlenmäßige Auswirkung einiger, aber nicht aller wesentlichen Änderungen der Bilanzierungsmethoden kennt oder verlässlich abschätzen kann, ist die ASIC der Ansicht, dass die Angaben zahlenmäßige Auswirkungen jener Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich verlässlich schätzen lassen, sowie eine beschreibende Erläuterung aller nicht quantifizierbaren Posten umfassen sollten. Die Äußerung der ASIC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

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