Bindungswirkung der im IFRIC Update veröffentlichten Agendaentscheidungen?

  • newsDefault Image

29.11.2005

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Auffassung bezüglich der Bindungswirkung so genannter "Agendaentscheidungen" veröffentlicht, die von IFRIC seit jüngstem im IFRIC Update bekannt gegeben werden.

Wir sind der Ansicht, dass diese Anwendungshinweise des DRSC für Besucher von IAS Plus möglicherweise von Interesse sind.

IFRIC hat vor einigen Monaten damit begonnen, die Begründung dafür zu veröffentlichen, Themen nicht auf die Agenda zu nehmen. Einige der Fragestellungen können nicht im Wege einer Interpretation gelöst werden, sondern ziehen möglicherweise Änderungen der relevanten Standards nach sich und werden daher an den IASB verwiesen. Andere Sachverhalte werden nicht auf die Agenda genommen, da sie Teil eines gegenwärtig aktiven Projekts des Board sind und deshalb im Rahmen dieses Projekts behandelt werden sollten. Einige Sachverhalte werden abgelehnt, da IFRIC keine eigene Interpretation nicht für notwendig erachtet, da der betroffene Standard eindeutig sei und sich in der bilanziellen Praxis keine wesentlichen Unterschiede zeigten. Es kommt häufig vor, dass die von den Anfragenden im Rahmen ihres Ersuchens nach einer IFRIC Interpretation vorgeschlagenen Bilanzierungsmethoden von IFRIC in seiner veröffentlichten Agendaentscheidung explizit abgelehnt werden. Beispiele für solche, manchmal (inoffiziell) als „Non-Interpretations‟ bezeichneten Äußerungen sind die drei in der Septemberausgabe des IFRIC Update 2005 (S. 5-6) enthaltenen, vorläufigen Agendaentscheidungen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Bindungswirkung der Non-Interpretations. Da in den veröffentlichten Agenda Decisions (einschließlich der Non-Interpretations) ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich lediglich um Informationen handelt, geht ihnen einleitend der explizite Hinweis voran: „The following explanations are provided for information only, and do not change existing IFRS requirements‟ (vgl. IFRIC Update August 2005, S. 5). Dies legt zunächst nahe, dass die Non-Interpretations für die Anwender keine Bindungswirkung entfalten. Nach Aussagen des IFRIC-Vorsitzenden Bob Garnett im Rahmen des 4. offiziellen IFRS-Kongresses vom 8. bis 9. September 2005 in Berlin sollen die Non-Interpretations aber den gleichen Status haben wie die Implementation Guidance von Standards. Diese Anwendungshinweise sind zwar nicht Teil des jeweiligen Standards, zeigen aber auf, wie die Prinzipien im Standard anzuwenden sind. Insofern haben die Non-Interpretations zwar nicht den Verbindlichkeitsgrad von Standards und Interpretationen; sie können aber auch nicht unbeachtet gelassen werden. Nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe dürfte somit von den Aussagen in den Non-Interpretations abgewichen werden können. In dieser Hinsicht sind die Non-Interpretations als überzeugend aber nicht bindend zu bezeichnen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.