EFRAG nimmt zu IFRS 3-Vorschlägen Stellung

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28.11.2005

Im Juni 2005 haben der IASB und der FASB gemeinschaftliche Entwürfe veröffentlicht, mit denen die jeweiligen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen geändert werden sollen (IFRS 3 und SFAS 141, beide mit den Titel „Unternehmenszusammenschlüsse‟).

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme eingereicht, in der die Vorschläge sowohl aus praktischen wie auch aus konzeptionellen Gründen generell abgelehnt werden. EFRAG begründet diese Haltung wie folgt:

Nachdem wir die Vorschläge vor dem Hintergrund der als Antwort auf unseren Anfang August veröffentlichte Entwurfsstellungnahme erhaltenen Kommentare als Ganzes bewertet haben, unterstützen wir die in den Standardentwürfen enthaltenen Vorschläge nicht. Dies ist der Fall, weil wir glauben, dass durch den vorgeschlagenen Ansatz keine nützlicheren Informationen produziert werden als nach der aktuellen Fassung von IFRS 3. Vielmehr sind wir der Meinung, dass in vielfacher Hinsicht das Gegenteil der Fall sein wird. Darüber hinaus wird er zu großen praktischen Anwendungsproblemen führen. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass es nicht sachdienlich ist, derart radikale und ungeprüfte Konzepte mit der Überarbeitung eines bestimmten Standards, zu einer Zeit einzuführen, in der das Rahmenkonzept aktiv überarbeitet wird. Aus diesem Grunde empfehlen wir dem IASB und dem FASB, sich für den Augenblick einfach auf ihr ursprüngliches Ziel zu konzentrieren, nämlich die Konvergenz bestehender Standards im Sinne der besseren bilanziellen Lösung, die wir in IFRS 3 sehen (eventuell im Sinne der Konvergenz und zur Behandlung bestimmter, mit der Anwendung der Erwerbsmethode verbundener, praktischer Aspekte geringfügig verbessert).

EFRAG drückte ebenfalls seine Bedenken gegenüber den entsprechenden Vorschlägen des IASB zur Änderung von IAS 19, IAS 27 und IAS 37 aus:

Unsere Bedenken zusammenfassend, glauben wir, dass diese Vorschläge

1. nicht in Einklang mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept zum Ansatz von Vermögenswerten und Schulden stehen und nicht eingeführt werden sollten, solange es keine Gelegenheit zu ihrer vollständigen Diskussion im Rahmen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts gegeben hat;

2. eine Standardkategorie für nichtfinanzielle Verbindlichkeiten einführen, ohne ausreichende Analyse der oder Verständnis für die Bandbreite an Verbindlichkeiten, die aus diesem Grunde in den Anwendungsbereich des Standards aufgenommen werden; und

3. ein hohes Maß an Subjektivität insbesondere bei der Bewertung potenziell wesentlicher, einmaliger Verpflichtungen mit geringer Wahrscheinlichkeit einführen und dadurch die Verlässlichkeit der Gesamtinformationen verringern.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die:

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf Unternehmenszusammenschlüsse(in englischer Sprache, 124 KB)

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf der entsprechenden Änderungen von IAS 19-27-37 (in englischer Sprache, 67 KB).

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