SEC-Kommissarin erörtert Konvergenzthemen

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24.11.2005

In einer Rede auf einer vom dänischen Wirtschaftsministerium ausgerichteten Konferenz in Kopenhagen erörterte Cynthia A.

Glassman, Kommissarin der US-Börsenaufsicht SEC, verschiedene Initiativen der Kommission, die Auswirkungen auf ausländische Emittenten in den USA haben werden, einschließlich solcher zur Rechnungslegungs-Konvergenz und der von der SEC geforderten Überleitungsrechnung. Zum Download der Rede von Kommissarin Glassman klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 66 KB). Nachfolgend ein Auszug:

Keine Rede vor einem internationalen Publikum wäre vollständig, ohne auf das Ziel der Konvergenz der internationalen Rechnungslegungsstandards einzugehen. Der Financial Accounting Standards Board, der Standardsetter für die US GAAP, und der International Accounting Standards Board, der Standardsetter im Bereich IFRS, arbeiten seit Oktober 2002 an einem Projekt zur Erreichung der Konvergenz von US GAAP und IFRS. Ich unterstütze die Ziele dieses Projekts und war erfreut über die Veröffentlichung des ersten Entwurfs eines gemeinsamen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen am 4. Juni. Auch wenn es zweifelsohne Übergangsprobleme geben wird, so wird es für die Emittenten effizienter und für die Abschlussadressaten nützlicher sein, einen Standard zu haben.

Das andere entscheidende Thema an der internationalen Front ist das der Überleitung. Wie sie wissen, schreibt die Kommission Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren vor, ihre bei uns eingereichten Jahresabschlüsse auf US GAAP überzuleiten. Der ehemalige Chefprüfer der Kommission, Don Nicolaisen, hat einen "Fahrplan" zur Herstellung der Akzeptanz der IFRS in den USA ohne Überleitung vorgeschlagen. Nach diesem Fahrplan ist die einheitliche weltweite Interpretation, Anwendung und Durchsetzung der IFRS eine Grundvoraussetzung für Überlegungen der Kommission zur Aufhebung der Überleitungspflicht. Unser Stab hat bereits mit einer Studie begonnen, aber aufgrund der Tatsache, dass die IFRS in vielen Ländern in diesem Jahr erstmalig angewendet werden, steckt diese Untersuchung noch in ihren Kinderschuhen. Allerdings wird der Stab den Fahrplan zur Aufhebung der Überleitungspflicht so schnell wie möglich weiterverfolgen.

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