Australische Checklisten zu Ausweis und Angabevorschriften

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22.11.2005

Unsere australischen Kollegen haben zwei neue Checklisten zu Ausweis- und Angabevorschriften herausgegeben - separat für Jahres- und Zwischenberichte 2005. Diese fassen die Ausweis- und Angabevorschriften der Australian Accounting Standards sowie der Interpretationen der Urgent Issues Group (UIG) für zu allgemeinen Zwecken erstellte Abschlüsse zusammen. Ansatz- und Bewertungsfragen werden nicht behandelt.

Zum Download der entsprechenden Broschüren klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

Checklisten zu Ausweis- und Angabevorschriften (in englischer Sprache) für

Jahresberichte (1.079 KB)

Zwischenberichte (162 KB)

Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Checklisten Folgendes:

Die Checklisten sollten als Hilfsmittel zur Beurteilung der Einhaltung der Ausweis- und Angabevorschriften der entsprechenden Verlautbarung dienen. Sie sind kein Ersatz für deren Verständnis. Darüber hinaus ist die Ausübung kaufmännischen Ermessens erforderlich.

Diese Checklisten beinhalten die Ausweis- und Angabevorschriften zum Stand 31. Oktober 2005 mit Ausnahme von AASB 7 Financial Instruments: Disclosures (Äquivalent zu IFRS 7) und AASB 2005-10 Amendments to Australian Accounting Standards.

Die Checklisten sind zur Beurteilung der Angaben und Ausweise in Finanzberichten für am oder nach dem 31. Dezember 2005 endende Berichtsperioden, die in Übereinstimmung mit den Australian Accounting Standards und den Interpretationen der UIG erstellt wurden, einschließlich der australischen IFRS-Äquivalenzstandards.

Einige der bis zum 31. Oktober 2005 veröffentlichten Standards und Interpretationen sind noch nicht für zum 31. Dezember 2005 endende Berichtsperioden in Kraft. Diese sind in den Checklisten grau hinterlegt. Eine frühere Anwendung dieser Vorschriften wird allgemein empfohlen, bei frühzeitiger Anwendung sind generelle Angaben erforderlich (Für Einzelheiten siehe individuelle Standards/Interpretationen).

Der AASB und die UIG veröffentlichen fortlaufend neue Standards und Interpretationen. Wurden diese Standards und Interpretationen vor der Veröffentlichung des Jahresabschlusses herausgegeben und vom berichtenden Unternehmen noch nicht angewandt, da sie noch nicht in Kraft getreten waren, so ist diese Tatsache gemäß AASB 108 Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors (Äquivalent zu IAS 8) anzugeben, ebenso, wenn möglich, eine Schätzung der erwarteten Auswirkungen in der Periode der Erstanwendung. (die einzelnen Vorschriften finden Sie im Abschnitt zu AASB 108).

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