November

Tagesordnung für die Dezember-Sitzung des IASB

30.11.2005

Der International Accounting Standards Board wird von Dienstag, dem 13. Dezember, bis Freitag, dem 16. Dezember 2005, in seinen Londoner Büroräumen zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen.

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnung der Sitzung:

13.-16. Dezember 2005

Dienstag, 13. Dezember 2005 (nur nachmittags)

Rahmenkonzept - Qualitative Eigenschaften

Mittwoch, 14. Dezember 2005

Versicherungsverträge: Kündigungs- und Verlängerungsoptionen

Versicherungsverträge: Verträge mit Überschussbeteiligung (Unterrichtseinheit)

Kurzfristige Konvergenz - Ertragsteuern

Fair-Value-Bewertung

Konvergenz: Verlängerbare immaterielle Vermögenswerte - Vorschläge des US FASB zur Änderung der Abschreibungsvorschriften in SFAS 142 Geschäfts- oder Firmenwert und andere immaterielle Vermögenswerte. Die Vorschläge finden sie auf der Website des FASB.

Donnerstag, 15. Dezember 2005

Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können

Versicherungsverträge: Bilanzierungsansätze für Lebensversicherungen

Joint Ventures

Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen - Fortsetzung der Diskussion um mögliche Ansatz- und Bewertungserleichterungen für KMUs

IFRIC Update

Freitag, 16. Dezember (nur vormittags)

Fachlicher Arbeitsplan

Diskussionspapier zur Bewertung steht zum Download bereit

30.11.2005

In unserer Nachricht vom 17. November 2005hatten wir Sie darüber informiert, dass der IASB zur Abgabe von Stellungnahmen bezüglich eines kanadischen Diskussionspapiers mit dem Titel Measurement Bases for Financial Reporting - Measurement on Initial Recognition ("Bewertungsmaßstäbe in der Finanzberichterstattung – Bewertung beim erstmaligen Ansatz") aufgerufen hat.

Dieses Diskussionspapier steht nun auf der IASB-Website zum kostenlosen Download bereit.

Bindungswirkung der im IFRIC Update veröffentlichten Agendaentscheidungen?

29.11.2005

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Auffassung bezüglich der Bindungswirkung so genannter "Agendaentscheidungen" veröffentlicht, die von IFRIC seit jüngstem im IFRIC Update bekannt gegeben werden.

Wir sind der Ansicht, dass diese Anwendungshinweise des DRSC für Besucher von IAS Plus möglicherweise von Interesse sind.

IFRIC hat vor einigen Monaten damit begonnen, die Begründung dafür zu veröffentlichen, Themen nicht auf die Agenda zu nehmen. Einige der Fragestellungen können nicht im Wege einer Interpretation gelöst werden, sondern ziehen möglicherweise Änderungen der relevanten Standards nach sich und werden daher an den IASB verwiesen. Andere Sachverhalte werden nicht auf die Agenda genommen, da sie Teil eines gegenwärtig aktiven Projekts des Board sind und deshalb im Rahmen dieses Projekts behandelt werden sollten. Einige Sachverhalte werden abgelehnt, da IFRIC keine eigene Interpretation nicht für notwendig erachtet, da der betroffene Standard eindeutig sei und sich in der bilanziellen Praxis keine wesentlichen Unterschiede zeigten. Es kommt häufig vor, dass die von den Anfragenden im Rahmen ihres Ersuchens nach einer IFRIC Interpretation vorgeschlagenen Bilanzierungsmethoden von IFRIC in seiner veröffentlichten Agendaentscheidung explizit abgelehnt werden. Beispiele für solche, manchmal (inoffiziell) als „Non-Interpretations‟ bezeichneten Äußerungen sind die drei in der Septemberausgabe des IFRIC Update 2005 (S. 5-6) enthaltenen, vorläufigen Agendaentscheidungen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Bindungswirkung der Non-Interpretations. Da in den veröffentlichten Agenda Decisions (einschließlich der Non-Interpretations) ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich lediglich um Informationen handelt, geht ihnen einleitend der explizite Hinweis voran: „The following explanations are provided for information only, and do not change existing IFRS requirements‟ (vgl. IFRIC Update August 2005, S. 5). Dies legt zunächst nahe, dass die Non-Interpretations für die Anwender keine Bindungswirkung entfalten. Nach Aussagen des IFRIC-Vorsitzenden Bob Garnett im Rahmen des 4. offiziellen IFRS-Kongresses vom 8. bis 9. September 2005 in Berlin sollen die Non-Interpretations aber den gleichen Status haben wie die Implementation Guidance von Standards. Diese Anwendungshinweise sind zwar nicht Teil des jeweiligen Standards, zeigen aber auf, wie die Prinzipien im Standard anzuwenden sind. Insofern haben die Non-Interpretations zwar nicht den Verbindlichkeitsgrad von Standards und Interpretationen; sie können aber auch nicht unbeachtet gelassen werden. Nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe dürfte somit von den Aussagen in den Non-Interpretations abgewichen werden können. In dieser Hinsicht sind die Non-Interpretations als überzeugend aber nicht bindend zu bezeichnen.

IAS Plus-Newsletter für das dritte Quartal 2005 eingestellt

29.11.2005

Auf IAS Plus.com wurde die neueste Ausgabe des IAS Plus-Newsletters eingestellt.

In dem Newsletter berichten wir über die Aktivitäten des IASB, des IFRIC und der IASC-Stiftung während des dritten Quartals 2005 sowie über weltweite Sachverhalte und Ereignisse im Zusammenhang mit International Financial Reporting Standards. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält über die 24seitigen Nachrichten der weltweiten Ausgabe hinaus fünf Seiten mit den neuesten Entwicklungen der Rechnungslegungs-Standards im asiatisch-pazifischen Raum.

November 2005 Asia-Pacific Edition (in englischer Sprache, 249 KB)

November 2005 Global Edition(in englischer Sprache, 206 KB)

Sämtliche früheren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden sie hier.

'The Brave New World of IFRS'

29.11.2005

Auf IAS Plus.com wurde ein Artikel mit dem Titel ‟The Brave New World of IFRS” (‟Die schöne neue Welt der IFRS‟) von Eva K.

Jermakowicz und Sylwia Gornik-Tomasczewski eingestellt (in englischer Sprache, 71 KB), ursprünglich veröffentlicht in der Novemberausgabe 2005 der Zeitschrift Financial Executive. Dieser Artikel steht unter dem Copyright des Financial Executives International (FEI) und wurde auf IAS Plus.com mit deren freundlicher Erlaubnis veröffentlicht. FEI ist eine US-amerikanische Organisation, der 15.000 Finanzvorstände, Finanzdirektoren, Treasurer, Controller und andere hochrangige Führungskräfte aus dem Bereich Finanzen angehören.

EFRAG-Bericht zum Stand des Endorsement-Prozesses

29.11.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat mit der Publikation von Berichten zum Stand des Endorsement-Prozesses bezüglich der einzelnen IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU IAS-Verordnung begonnen.

Wir danken EFRAG, dass man uns erlaubt hat, diese hier zu veröffentlichen.

Stand des Endorsement-Prozesses per 24. November 2005 (in englischer Sprache, 21 KB)

Stand des Endorsement-Prozesses per 15. November 2005 (in englischer Sprache, 19 KB)

Auf IAS Plus.com besteht ein ständiger Link zu diesen EFRAG-Berichten auf der dortigen EFRAG-Seite. Wir werden über jede Aktualisierung hier auf unserer Nachrichtenseite berichten. Offizielle Informationen zum Stand des Endorsements seitens der EUfinden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

EFRAG nimmt zu IFRS 3-Vorschlägen Stellung

28.11.2005

Im Juni 2005 haben der IASB und der FASB gemeinschaftliche Entwürfe veröffentlicht, mit denen die jeweiligen Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen geändert werden sollen (IFRS 3 und SFAS 141, beide mit den Titel „Unternehmenszusammenschlüsse‟).

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme eingereicht, in der die Vorschläge sowohl aus praktischen wie auch aus konzeptionellen Gründen generell abgelehnt werden. EFRAG begründet diese Haltung wie folgt:

Nachdem wir die Vorschläge vor dem Hintergrund der als Antwort auf unseren Anfang August veröffentlichte Entwurfsstellungnahme erhaltenen Kommentare als Ganzes bewertet haben, unterstützen wir die in den Standardentwürfen enthaltenen Vorschläge nicht. Dies ist der Fall, weil wir glauben, dass durch den vorgeschlagenen Ansatz keine nützlicheren Informationen produziert werden als nach der aktuellen Fassung von IFRS 3. Vielmehr sind wir der Meinung, dass in vielfacher Hinsicht das Gegenteil der Fall sein wird. Darüber hinaus wird er zu großen praktischen Anwendungsproblemen führen. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass es nicht sachdienlich ist, derart radikale und ungeprüfte Konzepte mit der Überarbeitung eines bestimmten Standards, zu einer Zeit einzuführen, in der das Rahmenkonzept aktiv überarbeitet wird. Aus diesem Grunde empfehlen wir dem IASB und dem FASB, sich für den Augenblick einfach auf ihr ursprüngliches Ziel zu konzentrieren, nämlich die Konvergenz bestehender Standards im Sinne der besseren bilanziellen Lösung, die wir in IFRS 3 sehen (eventuell im Sinne der Konvergenz und zur Behandlung bestimmter, mit der Anwendung der Erwerbsmethode verbundener, praktischer Aspekte geringfügig verbessert).

EFRAG drückte ebenfalls seine Bedenken gegenüber den entsprechenden Vorschlägen des IASB zur Änderung von IAS 19, IAS 27 und IAS 37 aus:

Unsere Bedenken zusammenfassend, glauben wir, dass diese Vorschläge

1. nicht in Einklang mit dem gegenwärtigen Rahmenkonzept zum Ansatz von Vermögenswerten und Schulden stehen und nicht eingeführt werden sollten, solange es keine Gelegenheit zu ihrer vollständigen Diskussion im Rahmen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts gegeben hat;

2. eine Standardkategorie für nichtfinanzielle Verbindlichkeiten einführen, ohne ausreichende Analyse der oder Verständnis für die Bandbreite an Verbindlichkeiten, die aus diesem Grunde in den Anwendungsbereich des Standards aufgenommen werden; und

3. ein hohes Maß an Subjektivität insbesondere bei der Bewertung potenziell wesentlicher, einmaliger Verpflichtungen mit geringer Wahrscheinlichkeit einführen und dadurch die Verlässlichkeit der Gesamtinformationen verringern.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für die:

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf Unternehmenszusammenschlüsse(in englischer Sprache, 124 KB)

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf der entsprechenden Änderungen von IAS 19-27-37 (in englischer Sprache, 67 KB).

Europäische Aufsichtsbehörden planen Zusammenarbeit

27.11.2005

Das Komitee der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS), das Komitee der Europäischen Versicherungs- und Betriebsrentenaufsicht (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) und das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) haben ein gemeinsames Protokoll zur Förderung der Kooperation und Koordination in den Bereichen Aufsicht, Strategie, Informationsaustausch und sonstigen Themen von gemeinsamem Interesse unterschrieben.

Das Protokoll zielt in der Praxis darauf ab:

Informationen auszutauschen, um die Entwicklung miteinander vereinbarer Herangehensweisen in den einzelnen Sektoren zu gewährleisten;

Erfahrungen auszutauschen, die die Fähigkeit der Aufsichtsbehörden zur Zusammenarbeit erleichtern können;

gemeinsame Berichte oder Arbeiten für die entsprechenden Institutionen und Komitees der EU zu erstellen;

aufsichtsrechtliche Hürden abzubauen und Prozesse zu rationalisieren; und

sicherzustellen, dass sich die grundsätzliche Arbeitsweise der drei Komitees auf einheitliche Weise entwickelt.

Zum Download des gemeinsamen Protokolls klicken sie bitte hier (in englischer Sprache, 34 KB), für die Presseerklärung bitte hier (in englischer Sprache, 33 KB).

Kanada schlägt Konvergenz der Prüfungsstandards mit den ISA vor

26.11.2005

Der kanadische Prüfungs-Standardsetter (Canadian Auditing and Assurance Standards Board, CAASB) lädt zur Kommentierung des von ihm vorgeschlagenen Standardsetzungsprozesses für die Zeit vom 1. April 2006 bis zum 31. März 2009 ein.

Der vorgeschlagenen neue Ansatz sieht vor, die kanadischen Prüfungsstandards mittelfristig mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) und den Verlautbarungen des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) in Einklang zu bringen. Die Kommentierungsfrist endet am 14. März 2006. Zum Download der Einladung zur Stellungnahme mit dem Titel ‟Auditing and Assurance Standards in Canada – Maintaining high standards in a global environment: A new standard-setting approach” (in englischer Sprache, 516 KB) klicken Sie bitte hier.

Australien schlägt neuen Ansatz bei Interpretationen vor

26.11.2005

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) lädt zur Abgabe von Stellungnahmen zu einem vorgeschlagenen neuen Ansatz bei der Entwicklung von Interpretationen der Australian Accounting Standards ein, die zumeist mit den IFRS übereinstimmen.

Nach diesen Vorschlägen

wird der AASB direkt für die Entwicklung von Interpretationen verantwortlich sein und die Urgent Issues Group (UIG) aufgelöst;

wird ein Interpretations Agenda Committee ins Leben gerufen, das Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Themenvorschlägen abgeben wird, zum Beispiel:

ob eine Interpretation notwendig ist;

ob es sich um ein rein australisches Thema handelt oder ob man es an das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des IASB weiterleiten sollte;

wird bezüglich jedes Sachverhalts, bei dem Anwendungshinweise notwendig sein könnten, ein Beratungsausschuss ins Leben gerufen, dem der AASB-Vorsitzende oder ein anderes AASB-Mitglied vorsitzen wird.

Die Kommentierungsfrist für diese Vorschläge endet am 18. Januar 2006. Zum Download der Presseerklärung klicken sie hier (in englischer Sprache, 39 KB). Die Einladung zur Kommentierung steht auf der Website des AASB zum Download bereit.

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