Analysten favorisieren durchgehende Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert

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31.10.2005

Das CFA Center für die Integrität der Finanzmärkte – ein Teil des CFA Instituts – hat ein neues Finanzberichterstattungsmodell veröffentlicht, von dem angenommen wird, dass es die Möglichkeit für Finanzanalysten und Anleger deutlich erhöhen würde, Unternehmen im Rahmen ihrer Anlageentscheidung zu bewerten.

Das Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung schlägt zwölf Grundsätze vor, um sicherzustellen, dass der Jahresabschluss relevant, klar, verlässlich, verständlich und umfassend ist (siehe unten). Das Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung ist auf der Website des CFA Instituts zum Download verfügbar. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 26 KB).

CFA Center für die Integrität der Finanzmärkte

Modell zur umfassenden Finanzberichterstattung - Grundsätze

1. Das Unternehmen muss aus der Perspektive eines derzeitigen Eigenkapitalgebers betrachtet werden.

2. Informationen auf der Grundlage beizulegender Zeitwerte sind die einzige relevante Information für die Anlageentscheidung.

3. Ansatz und Ausweis müssen vor dem Hintergrund der Relevanz für die Anlageentscheidung festgelegt werden und nicht ausschließlich auf der Bewertungsverlässlichkeit basieren.

4. Alle wirtschaftlichen Transaktionen und Geschäftsvorfälle sollten vollständig und verlässlich zum Zeitpunkt ihres Entstehens im Jahresabschluss erfasst werden.

5. Die Vermögensbewertung des Anlegers ist Grundlage für die Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze.

6. Finanzberichterstattung muss neutral sein.

7. Alle Änderungen des Nettoreinvermögens müssen in einem einzigen Jahresabschlussbestandteil erfasst werden, der Veränderungsrechnung für das Nettoreinvermögen, das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht.

8. Die Veränderungsrechnung für das Nettoreinvermögen, das den Eigenkapitalgebern zur Verfügung steht, sollte zeitnah sämtliche Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden erfassen.

9. Die Kapitalflussrechnung bietet Informationen, die für die Analyse des Unternehmens unerlässlich sind und sollte ausschließlich unter Verwendung der direkten Methode erstellt werden.

10. Änderungen, die einen der Bestandteile des Jahresabschlusses berühren, sollten auf einer disaggregierten Basis angegeben und erläutert werden.

11. Einzelne Posten sollten vorzugsweise auf Grundlage der Art der erfassten Posten und nicht auf Grundlage ihres Verwendungszwecks angegeben werden.

12. Der Anhang muss den Anlegern alle weiteren Informationen bereitstellen, die diese benötigen, um die erfassten Posten im Jahresabschluss, ihre Bewertungswirkung und die mit ihnen einhergehende Risikowirkung zu verstehen.

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