Am 30. Juni 2005
hatten der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards
Board (FASB) einen gemeinsamen Entwurf veröffentlicht, der ihre jeweiligen
Standards zu Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3 und SFAS 141) ändern
würde. Dabei bliebe allerdings die grundlegende Regelung,
Unternehmenszusammenschlüsse über die Erwerbsmethode abzubilden, bei der
eine Partei grundsätzlich als Käufer der anderen zu identifizieren ist,
erhalten. In unserer Stellungnahme führen wir u.a. Folgendes
an:
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Wir stimmen
zu, dass eine hundertprozentige Erfassung der beizulegenden
Zeitwerte aller erworbenen Vermögenswerte und übernommenen
Schulden, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts, der
auf die (Minderheiten-)Anteile ohne Einfluss entfällt, zu
aussagekräftigeren und relevanteren Informationen führt. Jedoch
glauben wir nicht, dass die Kosten und Schwierigkeiten in der
Anwendung, die mit der Erfassung des beizulegenden Zeitwerts des
gekauften Unternehmens als Ganzes verbunden sind, durch den
Nutzen aus der Bereitstellung der Information derzeit
gerechtfertigt ist.
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Darüber
hinaus fußen wesentliche Teile des Standardentwurfs auf
Projekten, die noch nicht abgeschlossen sind (z.B. die Projekte
zum Rahmenkonzept, zur Erfolgsberichterstattung, zur Bewertung
zum beizulegenden Zeitwert, zur Abgrenzung von Eigen- und
Fremdkapital sowie zu neuen Wertmaßstäben). Wir sind der
Meinung, dass der Standardentwurf solange nicht endgültig
beschlossen werden sollte, bis die Projekte, die die Grundlage
dieses Standards bilden, abgeschlossen sind.
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Wir sind der
Ansicht, dass der IASB IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
mit einzelnen kleineren Modifikationen beibehalten und der FASB
sich der Vorgehensweise dieses Standards annähern
sollte.
Unsere Stellungnahme zeigt eine Reihe von Vorteilen dieser
Vorgehensweise auf.
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