In Verbindung mit den am
30. Juni 2005 vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und SFAS 141 (siehe
unsere vorstehende Nachricht) haben IASB und FASB auch einen Entwurf
veröffentlicht, wonach Minderheitenanteile im Konzernabschluss als Eigenkapital
klassifiziert und
der Erwerb von Minderheitenanteilen als Eigenkapitaltransaktion bilanziert
werden sollten. Die Vorschläge des IASB wurden als Änderungen an IAS 27
vorgestellt. Unsere Position ist wie folgt:
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Unsere
Stellungnahme bezüglich der im Juni 2005 durch den IASB
vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 unterstützt nicht die
Übernahme der vorgeschlagenen Änderungen. Dementsprechend
unterstützen wir auch die Mehrheit der in diesem Entwurf
vorgeschlagenen Änderungen zur Bilanzierung und
Berichterstattung von Minderheitenanteilen nicht.
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Die
Schlussfolgerung des Boards, dass Transaktionen zwischen
Eigenkapitalgebern mit beherrschendem Einfluss und solchen ohne
beherrschenden Einfluss als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert
werden sollen, ist voreilig und sollte bis zum Abschluss des
gemeinsamen Projekts von IASB und FASB zum Rahmenkonzept
aufgeschoben werden. Wir sind nicht davon überzeugt, dass der
einheitstheoretische Ansatz bei Konzernbilanzen den höchsten
Informationsnutzen für die Jahresabschlussadressaten bietet.
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Weder IAS
27 in der kürzlich übernommenen noch in der vorgeschlagenen
geänderten Variante geben Hinweise bezüglich der Bilanzierung
von Änderungen der Besitzverhältnisse der Muttergesellschaft,
welche nicht zu einem Verlust des maßgeblichen Einflusses
führen. Folglich kommt es zu unterschiedlichen bilanziellen
Behandlungen auf Seiten der Bilanzierenden, und diese
Bilanzierungswahlrechte
reduzieren
die
Vergleichbarkeit. Tatsächlich haben wir in der Praxis mindestens
fünf verschiedene Bilanzierungsmethoden für einen Anstieg des
Beteiligungsanteils gesehen, nachdem maßgeblicher Einfluss
bereits bestanden hatte.
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