Deloitte nimmt Stellung zu den Vorschlägen bezüglich IAS 27

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28.10.2005

Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS (in englischer Sprache, 53 KB) eingestellt.

In Verbindung mit den am 30. Juni 2005 vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und SFAS 141 (siehe unsere vorstehende Nachricht) haben IASB und FASB auch einen Entwurf veröffentlicht, wonach Minderheitenanteile im Konzernabschluss als Eigenkapital klassifiziert und der Erwerb von Minderheitenanteilen als Eigenkapitaltransaktion bilanziert werden sollten. Die Vorschläge des IASB wurden als Änderungen an IAS 27 vorgestellt. Unsere Position ist wie folgt:

Unsere Stellungnahme bezüglich der im Juni 2005 durch den IASB vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 unterstützt nicht die Übernahme der vorgeschlagenen Änderungen. Dementsprechend unterstützen wir auch die Mehrheit der in diesem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen zur Bilanzierung und Berichterstattung von Minderheitenanteilen nicht.

Die Schlussfolgerung des Boards, dass Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern mit beherrschendem Einfluss und solchen ohne beherrschenden Einfluss als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert werden sollen, ist voreilig und sollte bis zum Abschluss des gemeinsamen Projekts von IASB und FASB zum Rahmenkonzept aufgeschoben werden. Wir sind nicht davon überzeugt, dass der einheitstheoretische Ansatz bei Konzernbilanzen den höchsten Informationsnutzen für die Jahresabschlussadressaten bietet.

Weder IAS 27 in der kürzlich übernommenen noch in der vorgeschlagenen geänderten Variante geben Hinweise bezüglich der Bilanzierung von Änderungen der Besitzverhältnisse der Muttergesellschaft, welche nicht zu einem Verlust des maßgeblichen Einflusses führen. Folglich kommt es zu unterschiedlichen bilanziellen Behandlungen auf Seiten der Bilanzierenden, und diese Bilanzierungswahlrechte reduzieren die Vergleichbarkeit. Tatsächlich haben wir in der Praxis mindestens fünf verschiedene Bilanzierungsmethoden für einen Anstieg des Beteiligungsanteils gesehen, nachdem maßgeblicher Einfluss bereits bestanden hatte.

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