Gemäß s254T des australischen
Corporations Act (2001) kann ein Unternehmen nur Dividenden aus Gewinnen
zahlen. Die im letzten Geschäftsbericht eines Unternehmens gezeigten
Gewinnrücklagen sind hierfür relevant. Im Zuge der Anwendung der
australischen Pendants der IFRS werden sich die Gewinnrücklagen einiger
Unternehmen, teilweise materiell, ändern. ASIC vertritt die Ansicht, dass
Gewinnrücklagen, die auf Basis vor der Anwendung der IFRS genutzer
Rechnungslegungsstandards ermittelt worden sind, keine Relevanz für
Dividendenzahlungen nach dem erstmaligen gemäß des Gesetzbuches unter
Verwendung der australischen Pendants der IFRS erstellten
Halbjahresberichtes bei offenlegenden Unternehmen bzw. des ersten
Jahresberichts bei nicht offenlegenden Unternehmen haben können. Nur unter
den australischen Pendants der IFRS ermittelte Gewinnrücklagen und der
gegenwärtige Jahresüberschuss sind von diesem Zeitpunkt an noch relevant.
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