ASIC stellt Auswirkungen der IFRS auf Dividenden klar

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14.10.2005

Die australische Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities & Investments Commission, ASIC) hat Leitlinien verabschiedet, wie die Anwendung der australischen Pendants der International Financial Reporting Standards (A-IFRS) die Möglichkeiten von Unternehmen Gewinnrücklagen zu benutzen, um Dividenden auszuschütten, beeinträchtigt.

Gemäß s254T des australischen Corporations Act (2001) kann ein Unternehmen nur Dividenden aus Gewinnen zahlen. Die im letzten Geschäftsbericht eines Unternehmens gezeigten Gewinnrücklagen sind hierfür relevant. Im Zuge der Anwendung der australischen Pendants der IFRS werden sich die Gewinnrücklagen einiger Unternehmen, teilweise materiell, ändern. ASIC vertritt die Ansicht, dass Gewinnrücklagen, die auf Basis vor der Anwendung der IFRS genutzer Rechnungslegungsstandards ermittelt worden sind, keine Relevanz für Dividendenzahlungen nach dem erstmaligen gemäß des Gesetzbuches unter Verwendung der australischen Pendants der IFRS erstellten Halbjahresberichtes bei offenlegenden Unternehmen bzw. des ersten Jahresberichts bei nicht offenlegenden Unternehmen haben können. Nur unter den australischen Pendants der IFRS ermittelte Gewinnrücklagen und der gegenwärtige Jahresüberschuss sind von diesem Zeitpunkt an noch relevant. Klicken Sie hierfür weitere Informationen (in englischer Sprache).

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