Aktualisierte Nachricht zur Änderung der Achten EG-Richtlinie
09.10.2005
In unserer Nachricht vom 29. September 2005 hatten wir berichtet, dass im Zuge einer Überarbeitung der Achten EG-Gesellschaftsrichtlinie (der "Wirtschaftsprüfungsrichtlinie"), die vom Europäischen Parlament angenommen wurde, die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in Europa vorgesehen sei.
| "die Anwendung [der ISA] unter dem Vorbehalt strenger Bedingungen wie ihrer Qualität und der Tatsache, dass sie dem allgemeinen europäischen Interesse zuträglich sind, steht" - Bedingungen, die denen für die IFRS nach der Rechnungslegungsverordnung der EU ähnlich sind; |
| ein Regelungsausschuss für Prüfungen (Audit Regulatory Committee) geschaffen wird, welcher die überarbeitete gesetzliche Grundlage ergänzen und eine zügige Annahme notweniger Umsetzungsmaßnahmen gewährleisten soll - ein Gremium, das dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee) ähnlich ist, welcher die IFRS für die Anwendung in Europa freizeichnen muss; |
| börsennotierte Unternehmen einen Prüfungsausschuss (oder ein vergleichbares Gremium) mit eindeutigem Aufgabenbereich einsetzen müssen. |
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Wir haben unsere Nachricht vom 29. September 2005 um die vorstehenden Änderungen aktualisiert.