Aktualisierte Nachricht zur Änderung der Achten EG-Richtlinie

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09.10.2005

In unserer Nachricht vom 29. September 2005 hatten wir berichtet, dass im Zuge einer Überarbeitung der Achten EG-Gesellschaftsrichtlinie (der "Wirtschaftsprüfungsrichtlinie"), die vom Europäischen Parlament angenommen wurde, die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) in Europa vorgesehen sei.

Ferner hatten wir berichtet, dass das Parlament den Vorschlag der Kommission, wonach alle börsennotierten Unternehmen einen eigenständigen Prüfungsausschuss haben müssten, welcher die Vorgänge rund um die Finanzberichterstattung beaufsichtigt, aus Gründen überbordender finanzieller und Verwaltungsaufwendungen abgelehnt hat. Unser Bericht basierte auf einer parlamentarischen Verlautbarung mit dem Titel "Nein zu verpflichtenden Prüfungsausschüssen" (in englischer Sprache, 95 KB). Im Nachgang veröffentlichte die EU eine Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB), in der klargestellt wird, dass

"die Anwendung [der ISA] unter dem Vorbehalt strenger Bedingungen wie ihrer Qualität und der Tatsache, dass sie dem allgemeinen europäischen Interesse zuträglich sind, steht" - Bedingungen, die denen für die IFRS nach der Rechnungslegungsverordnung der EU ähnlich sind;

ein Regelungsausschuss für Prüfungen (Audit Regulatory Committee) geschaffen wird, welcher die überarbeitete gesetzliche Grundlage ergänzen und eine zügige Annahme notweniger Umsetzungsmaßnahmen gewährleisten soll - ein Gremium, das dem Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee) ähnlich ist, welcher die IFRS für die Anwendung in Europa freizeichnen muss;

börsennotierte Unternehmen einen Prüfungsausschuss (oder ein vergleichbares Gremium) mit eindeutigem Aufgabenbereich einsetzen müssen.

Wir haben unsere Nachricht vom 29. September 2005 um die vorstehenden Änderungen aktualisiert.

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