ISA 230 begründet auf Seiten des Prüfers die eindeutige
Verpflichtung, die endgültige Prüfungsunterlage zeitnah zusammenstellen
(grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum des Prüfungsberichts)
und legt bestimmte Regeln bezüglich Streichungen aus, Änderungen an oder
Hinzufügungen zu der Prüfungsdokumentation nach dem Datum des
Prüfungsberichts fest. Es gibt neue Dokumentationsanforderungen die jene
seltenen Fälle, bei denen ein Prüfer es für notwendig erachtet, von den
Erfordernissen eines Standards abzuweichen, um das Prüfungsziel zu
erreichen. Es gibt ebenfalls eine neue Anforderung, wonach der Prüfer die
Dokumentation der Prüfungshandlungen nach der Zusammenstellung der
endgültige Prüfungsunterlage bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist nicht
vernichten oder wegwerfen darf - üblicherweise sind dies mindestens fünf
Jahre, gerechnet ab dem Datum des Prüfungsberichts, oder sofern später, dem
Datum des Konzernprüfungsberichts. ISA 230 tritt für Prüfungsperioden in
Kraft, die am oder nach dem 15. Juni 2006 beginnen. Der Standard kann
kostenfrei von der
IFAC-Website
herunter geladen werden. Klicken Sie
hier für die
Presseerklärung (in englischer Sprache, 83 KB).