Die Überarbeitung stellt die die EPS-Berechnungen bei
Vorhandensein bestimmter Instrumente, wie pflichtmäßig wandelbaren
Instrumenten sowie vertraglichen Verpflichtungen, die bar oder in Aktien
erfüllt werden können, klar. Beide Entwürfe wurden als Teil der
fortwährenden Bemühungen von FASB und IASB herausgebracht, um die Annäherung
von US-amerikanischen und internationalen Rechnungslegungsstandards zu
erreichen. Der FASB stellt fest, dass "der Vorschlag die Vergleichbarkeit
internationaler Finanzberichterstattung durch die Beseitigung von
Unterschieden zwischen Standard 128 und den vergleichbaren International
Financial Reporting Standards erhöhen wird. Die Frist zur Abgabe von
Stellungnahmen endet am 30. November 2005. Der Standard würde für Zwischen-
und Jahresabschlüsse Gültigkeit erlangen, deren Berichtsperioden nach dem
15. Juni 2006 enden. Klicken Sie
hier für die
Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache). Der Entwurf kann von der
Website des FASB
herunter geladen werden.